Alexander Hobohm

Rechtsanwalt Hobohm Natalello Giloth

Alexander Hobohm

Geschäftsführender Partner

Laufbahn

Herr Rechtsanwalt Alexander Hobohm studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten in Mainz und Göttingen.

Er ist seit 1978 als Rechtsanwalt zugelassen und Managing Partner der Kanzlei.

Seit 1984 ist Herr Rechtsanwalt Hobohm Vertragsanwalt des ADAC. Die Kanzlei Hobohm berät ADAC Mitglieder in verkehrsrechtlichen Angelegenheiten gebührenfrei. Für ADAC Mitglieder erfolgt die Beratung deutschlandweit und unabhängig vom Bestehen einer Rechtsschutzversicherung. 

Zum ADAC Vertragsanwalt werden nur solche Anwälte ernannt, die über besondere Kenntnisse und Fähigkeiten im Verkehrsrecht verfügen.  Zur verkehrsrechtlichen Beratung gehört dabei der Umgang mit Neu- und Gebrauchtwagenkäufen, die Abwicklung von Verkehrsunfällen, aber auch die rechtliche Vertretung bei Verkehrsordnungswidrigkeiten und Verkehrsstraftaten.  

Rechtswalt Hobohm führt die Kanzlei nunmehr seit Jahrzehnten in zweiter Generation fort. Durch seinen Einsatz wurde aus der lokal geprägten Anwaltskanzlei Hobohm aus Alzey eine führende mittelständische Kanzlei in Rheinhessen.