
Die Elektromobilität hat in den letzten Jahren deutlich an Bedeutung gewonnen und ist aus dem städtischen Verkehr kaum mehr wegzudenken. E-Roller stellen eine beliebte und umweltfreundliche Alternative zu herkömmlichen Fahrzeugen dar. Doch rechtlich ist die Handhabung von E-Rollern noch immer umstritten. Insbesondere bei Verstößen im Zusammenhang mit Alkoholeinfluss gibt es bisher keine einheitliche Linie. Die Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt, bei der die Grenzwerte von Kraftfahrzeugen auch auf E-Roller angewendet werden, hat dabei eine neue Debatte entfacht, da viele Betroffene durch diese strikte Handhabung unverhältnismäßig hart sanktioniert werden. Zuletzt lies das OLG Braunschweig hingegen die Frage explizit offen und gab insoweit nur zu verstehen, dass E-Roller vom Gefahrenpotential zumindest mit E-Bikes gleichzusetzen sein.
Die Entscheidung des OLG Frankfurt und ihre Konsequenzen
Das OLG Frankfurt entschied in einem Urteil, dass E-Roller denselben Grenzwerten wie Kraftfahrzeuge unterliegen sollen. Dies bedeutet, dass bei der Bestimmung der Fahruntüchtigkeit dieselben Promillegrenzen gelten wie für PKW-Fahrer. Diese Entscheidung hat weitreichende Konsequenzen für die strafrechtliche Verfolgung von E-Roller-Fahrern in der Region.
Bisher gibt es insoweit jedoch keine einheitliche Rechtsprechung und das OLG Braunschweig hat sich jüngst in einer Entscheidung insoweit bewusst nicht festlegen wollen.
Was bedeutet dies konkret?
Für Kraftfahrzeuge liegt der Grenzwert für eine Ordnungswidrigkeit bei 0,5 Promille. Ab einem Blutalkoholwert von 1,1 Promille wird von einer absoluten Fahruntüchtigkeit ausgegangen, was eine Straftat darstellt. Dazwischen kann, abhängig von alkoholbedingten Fahrfehlern, auch eine relative Fahruntüchtigkeit angenommen werden, die ebenfalls strafrechtliche Konsequenzen haben kann. Diese Werte überträgt das OLG Frankfurt auf E-Roller.
Für E-Roller-Nutzer bedeutet dies, dass bereits bei einer geringen Alkoholisierung von mehr als 0,5 Promille eine Ordnungswidrigkeit vorliegt und ab 1,1 Promille eine strafrechtliche Verfolgung droht. Dies steht im Kontrast zu den höheren Grenzwerten für Fahrräder und E-Bikes, bei denen eine absolute Fahruntüchtigkeit erst ab 1,6 Promille angenommen wird.
Die strafrechtliche Dimension: Wann liegt eine Straftat vor?
Die Übertragung der Grenzwerte von Kraftfahrzeugen auf E-Roller führt dazu, dass – trotz der geringeren Hemmschwelle auf ein E-Roller zu steigen – Alkoholkonsum erhebliche strafrechtliche Konsequenzen drohen. Liegt der Blutalkoholwert zwischen 0,3 und 1,1 Promille und treten alkoholbedingte Fahrfehler hinzu, kann eine sogenannte relative Fahruntüchtigkeit gegeben sein, die ebenfalls strafrechtlich relevant ist. Ab 1,1 Promille wird eine absolute Fahruntüchtigkeit unterstellt, bei der eine Straftat vorliegt, unabhängig davon, ob es zu Fahrfehlern gekommen ist.
Im Gegensatz dazu dürfen Fahrrad- oder E-Bike-Fahrer bis zu einem Wert von 1,6 Promille im Straßenverkehr unterwegs sein, ohne sich strafbar zu machen. Diese Diskrepanz zwischen E-Rollern und E-Bikes wirft erhebliche Fragen hinsichtlich der Verhältnismäßigkeit der Strafen auf.
Die Position von RA Christian Giloth und die rechtliche Vertretung Betroffener
Rechtsanwalt Christian Giloth vertritt zahlreiche Betroffene, die aufgrund von Alkoholverstößen mit E-Rollern in Konflikt mit dem Gesetz geraten sind. Viele dieser Mandanten wurden von der strengen Rechtslage in Frankfurt überrascht und waren sich der strengen Grenzwerte nicht bewusst. In der Verteidigung dieser Mandanten setzt sich RA Giloth kritisch mit der Rechtsprechung auseinander und stellt infrage, ob die Entscheidung des OLG Frankfurt den besonderen Eigenschaften von E-Rollern gerecht wird. Immerhin ist insoweit zu berücksichtigen, dass sich der Bundesgerichtshof (BGH) mit dieser Frage noch nicht auseinandergesetzt hat.
E-Roller sind im Vergleich zu Autos deutlich leichter, erreichen häufig nur Geschwindigkeiten von bis zu 20 km/h und werden vorwiegend im städtischen Verkehr eingesetzt. Diese technischen Merkmale machen E-Roller aus Sicht vieler Experten und Verteidiger vergleichbar mit E-Bikes oder Fahrrädern, die deutlich höhere Grenzwerte für die Annahme der Fahruntüchtigkeit haben. Die Anwendung der strengen Grenzwerte für Kraftfahrzeuge auf E-Roller erscheint vor diesem Hintergrund nicht vorzugswürdig.
Die Bedeutung einer qualifizierten strafrechtlichen Verteidigung
Gerade vor dem Hintergrund der unterschiedlichen Handhabung der Grenzwerte bei E-Rollern ist eine qualifizierte strafrechtliche Verteidigung von zentraler Bedeutung. Ein erfahrener Strafverteidiger kann in solchen Fällen die besonderen Umstände des Falles herausarbeiten und so dafür sorgen, dass Betroffene nicht unverhältnismäßig hart bestraft werden. In der Praxis kann ein Strafverteidiger folgende Schritte unternehmen:
- Überprüfung der Beweislage: Die Alkoholmessung muss korrekt und den gesetzlichen Vorgaben entsprechend durchgeführt worden sein. Ein Strafverteidiger kann überprüfen, ob hierbei Fehler gemacht wurden, die zur Unwirksamkeit der Messung führen könnten.
- Rechtliche Einordnung der Tat: Ein erfahrener Verteidiger wird prüfen, ob die strenge Handhabung der Promillegrenzen auf den konkreten Fall anwendbar ist. In vielen Fällen lässt sich argumentieren, dass die Anwendung der Grenzwerte für Kraftfahrzeuge auf E-Roller unverhältnismäßig ist.
- Verhandlung von Strafen: Sollte eine Verurteilung drohen, kann ein Strafverteidiger durch geschickte Verhandlungen eine Milderung der Strafe erwirken. Argumente wie die geringe Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer oder der geringe Alkoholwert können hierbei eine wichtige Rolle spielen.
- Vermeidung von Fahrverboten: Gerade für Berufstätige, die auf ihre Fahrerlaubnis angewiesen sind, ist die Vermeidung eines Fahrverbots von besonderer Bedeutung. Ein erfahrener Strafverteidiger wird alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um das Fahrverbot zu verhindern oder zumindest zu verkürzen.
Warum die Rechtsprechung des OLG Frankfurt nicht vorzugswürdig erscheint
Die Entscheidung des OLG Frankfurt, die strengen Grenzwerte für Kraftfahrzeuge auf E-Roller anzuwenden, ist zwar rechtlich vertretbar, jedoch nicht zwingend vorzugswürdig. E-Roller sind in technischer Hinsicht und bezüglich ihres Gefahrenpotenzials deutlich von Kraftfahrzeugen zu unterscheiden. Diese Unterschiede müssten bei der rechtlichen Bewertung stärker berücksichtigt werden, insbesondere da E-Roller aufgrund ihrer Geschwindigkeit und Bauweise ein geringeres Risiko für andere Verkehrsteilnehmer darstellen.
Im Vergleich zu E-Bikes wird die Ungleichbehandlung besonders deutlich. E-Bikes dürfen mit bis zu 1,6 Promille im Straßenverkehr bewegt werden, während für E-Roller deutlich strengere Grenzwerte gelten. Diese Diskrepanz ist schwer nachvollziehbar, da E-Roller und E-Bikes ähnliche technische Eigenschaften haben und im selben Verkehrsraum genutzt werden. Hier liegt eine Ungleichbehandlung vor, die in der aktuellen Rechtsprechung nicht ausreichend berücksichtigt wird.
Fazit: Die Notwendigkeit einer differenzierten Betrachtung und die Bedeutung der strafrechtlichen Verteidigung
Die aktuelle Rechtslage zur Nutzung von E-Rollern bei Alkoholeinfluss ist ungeklärt und problematisch und führt zu einer unverhältnismäßigen Strafverfolgung von Betroffenen. Die Entscheidung des OLG Frankfurt zeigt exemplarisch, wie die technischen und praktischen Unterschiede zwischen E-Rollern und Kraftfahrzeugen nicht ausreichend in der Rechtsprechung berücksichtigt werden. Diese starre Anwendung der Kraftfahrzeug-Grenzwerte auf E-Roller ist nicht vorzugswürdig und führt zu einer unangemessenen Härte im Umgang mit E-Roller-Nutzern.
Eine qualifizierte strafrechtliche Verteidigung ist in solchen Fällen von entscheidender Bedeutung. Ein erfahrener Strafverteidiger kann dafür sorgen, dass Betroffene nicht übermäßig hart bestraft werden und dass ihre Rechte im Verfahren gewahrt bleiben. Durch die Überprüfung der Beweislage, die Argumentation zur Verhältnismäßigkeit der Strafen und die Verhandlung über mögliche Strafmilderungen können Betroffene bestmöglich vertreten werden. Gerade in einem so dynamischen und sich entwickelnden Rechtsbereich wie dem Umgang mit E-Rollern im Straßenverkehr ist es unerlässlich, die rechtlichen Entwicklungen aufmerksam zu verfolgen und die Verteidigungsstrategien laufend anzupassen.
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