
Die wirtschaftsrechtliche Abteilung der Kanzlei Hobohm Natalello Giloth konnte in einem anspruchsvollen Rechtsstreit vor dem Landgericht Mainz einen wichtigen Erfolg für einen regional führenden Garten- und Landschaftsbauer (GaLa-Bauer) erzielen. Im Rechtsstreit mit einem ehemaligen Kunden, der Schadensersatzansprüche in erheblicher Höhe geltend gemacht hatte, wurde die Klage zu nahezu 100 % abgewiesen.
Hintergrund des Falls
Der Mandant, ein etablierter Anbieter von hochwertigen Garten- und Landschaftsbauleistungen, sah sich mit Vorwürfen konfrontiert, wonach seine Werkleistungen an einem groß angelegten Gartenprojekt mangelhaft gewesen seien. Die Kläger forderten Werkmängelbeseitigungskosten in Höhe von knapp. 50.000 EUR, darunter vermeintliche Fertigstellungskosten für einen Pool.
Die Gegenseite behauptete, es seien erhebliche Mängel aufgetreten, und argumentierte, unser Mandant habe diese Mängel nicht beseitigt, sodass sie zur Beauftragung Dritter gezwungen gewesen sei.
Entscheidung des Landgerichts Mainz
Das Landgericht Mainz wies die Klage mit Ausnahme eines geringfügigen Betrags in Höhe von 300,00 EUR zurück. Das Gericht stellte fest:
- Keine ordnungsgemäße Fristsetzung zur Nachbesserung: Die Kläger hatten keine ausreichende Gelegenheit eingeräumt, um die behaupteten Mängel zu beheben. Gemäß §§ 634 Nr. 4, 281 Abs. 1 BGB ist dies jedoch zwingende Voraussetzung für Schadensersatzansprüche.
- Keine Abnahme der WerkleistungenDie Abnahme der Werkleistungen ist Voraussetzung für die Geltendmachung von Mängelrechten. Im vorliegenden Fall war eine solche Abnahme weder ausdrücklich noch konkludent erfolgt.
- Unzulässige Forderung fiktiver Mängelbeseitigungskosten: Das Gericht bestätigte, dass im Werkvertragsrecht kein Raum für die Geltendmachung fiktiver Mängelbeseitigungskosten besteht.
Unsere Rolle
Durch eine präzise und umfassende Aufarbeitung des Sachverhalts sowie die fundierte rechtliche Argumentation konnten wir die Interessen unseres Mandanten erfolgreich verteidigen. Dabei wurden insbesondere die fehlende Fristsetzung zur Nachbesserung und die mangelnde Substantiierung der Klageansprüche herausgestellt.
Unsere erfolgreiche Verteidigung zeigt, wie entscheidend es ist, bereits in der ersten Instanz klare und stichhaltige Einwände vorzubringen. Dies legte die Grundlage dafür, dass das Gericht im Sinne unseres Mandanten entschied.
Hohe Expertise in der Vertretung von Werkunternehmern
Es zeigt sich leider immer wieder, wie fehleranfällig auch anwaltlich beratende Mandanten bei bau- bzw. werkvertragsrechtlichen Fragestellungen agieren. Es ist schon bezeichnend, wie häufig vermeintliche Kündigungen aus wichtigem Grund erklärt werden und sodann versäumt wird eine Frist zur Nacherfüllung zu setzen. Hierbei wird häufig übersehend, dass rechtsdogmatisch zwischen dem sogenannten Erfüllungsstadium und dem Nacherfüllungsstadium zu unterscheiden ist.
Das Team unserer Kanzlei in Mainz verfügt über eine hohe Expertise in der Vertretung von Werkunternehmern, insbesondere in Bau- und Gartenprojekten. Wir verstehen die besonderen Herausforderungen, denen Unternehmen in diesem Bereich gegenüberstehen, und bieten umfassende rechtliche Unterstützung, um ihre Interessen erfolgreich durchzusetzen.
Dabei vertreten wir konsequent und ausschließlich Unternehmer, um deren Position im Werkvertragsrecht optimal zu stärken.
Fazit
Die Entscheidung des Landgerichts Mainz unterstreicht die Bedeutung einer rechtzeitigen und umfassenden anwaltlichen Beratung im Falle von Streitigkeiten im Werkvertragsrecht. Unsere Kanzlei steht Unternehmen in komplexen bau- und werkvertraglichen Auseinandersetzungen als kompetenter Partner zur Seite.
Sollten Sie Fragen zu ähnlichen Themen haben oder rechtliche Unterstützung benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Hobohm Natalello Giloth – Ihre Kanzlei für kompetente Rechtsberatung im Werkvertragsrecht.
Terminvereinbarung
Terminvereinbarungen mit der Kanzlei sind unproblematisch auch per WhatsApp möglich. Bitte beachten Sie jedoch, dass über WhatsApp ausschließlich die Terminvereinbarung erfolgt.
KONTAKTFORMULAR
Zur Vereinbarung eines Termins mit der Kanzlei Hobohm Natalello Giloth können Sie im Übrigen auch das Kontaktformular verwenden. So kommen Sie schnell und einfach zu Ihrem Termin in der Kanzlei
Selbstverständlich können Sie Termine mit Ihrem Anwalt auch per E-Mail vereinbaren. Bei einer Kontaktaufnahme per E-Mail bietet es sich an, wenn Sie den Sachverhalt bereits grob skizzieren.