Ihr kompetenter Partner für Handelsrecht und Gesellschaftsrecht bei Frankfurt

Seit 1959 steht unsere Kanzlei für erstklassige Rechtsberatung und engagierte Vertretung im Wirtschaftsrecht. Mit einer klaren Spezialisierung auf die Beratung von Unternehmen verbinden wir tiefgehende Erfahrung mit herausragender juristischer Expertise. Unser Wirtschaftsrechtsteam setzt sich ausschließlich aus Prädikatsjuristen zusammen und entwickelt individuell zugeschnittene, praxisnahe sowie wirtschaftlich durchdachte Strategien. Dabei agieren wir effizient, verlässlich und stets mit dem Ziel, den nachhaltigen Erfolg Ihres Unternehmens zu sichern.

Erfahrener Anwalt für Wirtschaftsrecht bei Frankfurt

Ihr Anwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht in Frankfurt am Main

Frankfurt am Main ist als Finanzmetropole und Sitz zahlreicher Unternehmen ein zentraler Ort für Handels- und Gesellschaftsrecht. Ob es um die Gründung einer neuen Gesellschaft, einen komplexen Unternehmenskauf oder einen Gesellschafterstreit in einem etablierten Unternehmen geht – ein erfahrener Anwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht hilft, Ihre Interessen in Frankfurt effektiv zu vertreten. Unsere Kanzlei Hobohm · Natalello · Giloth bietet Ihnen erstklassige juristische Unterstützung in allen Fragen rund um Handelsgeschäfte und Unternehmensrecht. Mit tiefem Verständnis der lokalen Wirtschaftsstruktur und jahrelanger Erfahrung stehen wir Ihnen in Frankfurt beratend zur Seite, um rechtssichere Lösungen für Ihr Unternehmen zu gestalten.

Ihre Vorteile mit uns in Frankfurt:

  • Spezialwissen im Handels- und Gesellschaftsrecht: Experten für M&A, Organhaftung und Gesellschafterstreitigkeiten
  • Individuelle Beratung in Frankfurt: Vertraut mit den Bedürfnissen von Start-ups, Mittelständlern und Konzernen vor Ort
  • Strategisches Vertragsmanagement: Gestaltung von Handelsverträgen und Gesellschaftsverträgen nach Maß
  • Streitbeilegung & Litigation: Effektive Konfliktlösung bei Handelsstreitigkeiten und vor Gerichten (Litigation)
  • Unternehmensplanung: Begleitung von Umstrukturierungen und Umwandlungen mit Blick auf Frankfurter Besonderheiten
  • Zuverlässiger Service: Hohe Reaktionsgeschwindigkeit und persönliche Betreuung im Rhein-Main-Gebiet

Als Anwälte für Handels- und Gesellschaftsrecht in Frankfurt beraten wir Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstände sowie Unternehmen in allen Phasen ihres Geschäftslebens. Wir unterstützen Sie bereits bei der Gründung Ihres Unternehmens, indem wir die optimale Rechtsform empfehlen und einen belastbaren Gesellschaftsvertrag entwerfen – essenziell in einer dynamischen Umgebung wie Frankfurt, wo viele internationale Investoren aktiv sind. Im Tagesgeschäft helfen wir Ihnen bei der Ausgestaltung von Handelsverträgen, sei es Vertriebsvereinbarungen, Lieferverträge oder Allgemeine Geschäftsbedingungen, um Ihre Geschäfte rechtlich abzusichern. Ein weiterer Fokus ist die präventive Beratung: Durch vorausschauende Gestaltung von Verträgen und internen Compliance-Regeln sorgen wir dafür, dass Konflikte gar nicht erst entstehen. Sollte es dennoch zu einer Auseinandersetzung kommen, stehen wir bereit, um Ihre Rechte sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht durchzusetzen.

Jetzt persönlichen Beratungstermin bei Ihrem Unternehme in Frankfurt oder in unserer Kanzlei in Mainz vereinbaren und Ihr Unternehmen rechtlich optimal aufstellen!

Handelsrecht: Streitigkeiten und Verträge in Frankfurt lösen

Das Handelsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Kaufleuten und ist in Frankfurt am Main – als Handelszentrum mit der Börse und zahlreichen Handelsunternehmen – von großer praktischer Bedeutung. Unsere Kanzlei bietet umfassende Unterstützung bei handelsrechtlichen Streitigkeiten und Vertragsfragen. Kommt es z.B. zu Handelsstreitigkeiten über Lieferungen, Zahlungsbedingungen oder Wettbewerbsverstöße, vertreten wir Ihre Interessen entschlossen. Wir kennen die typischen Konflikte im Handelsgeschäft: vom Streit mit einem Zulieferer über mangelhafte Ware bis zur Auseinandersetzung mit einem Vertriebspartner über Gebietsrechte. In all diesen Fällen versuchen wir zunächst, eine außergerichtliche Einigung herbeizuführen, die wirtschaftlich Sinn ergibt – etwa durch Vergleichsverhandlungen oder Schlichtung. Gerade in der Frankfurter Geschäftswelt, wo man sich häufig wieder begegnet, kann eine gütliche Lösung langfristig vorteilhafter sein. Ist eine Einigung nicht möglich, übernehmen wir die Prozessvertretung vor den Gerichten. Unsere Anwälte sind prozesserfahren und haben bereits viele Fälle vor dem Landgericht Frankfurt und Schiedsgerichten erfolgreich geführt.

Neben der Konfliktlösung kümmern wir uns auch um die Gestaltung und Prüfung von Handelsverträgen. Wir entwerfen wasserdichte Kaufverträge, Lieferantenverträge, Handelsvertreter- oder Maklerverträge, die speziell an Ihr Frankfurter Geschäftsmodell angepasst sind. Dabei achten wir auf die Einhaltung der handelsrechtlichen Besonderheiten – z.B. die Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) – und auf klare Regelungen zu Haftung, Gewährleistung und Kündigungsrechten. Durch sorgfältige Vertragsgestaltung minimieren wir Ihr Risiko, später in Streitigkeiten verwickelt zu werden. Frankfurt zieht auch internationale Geschäftsbeziehungen an; daher erstellen wir bei Bedarf zweisprachige Verträge oder beraten Sie zu den Incoterms und import-/exportrechtlichen Fragen. Ihr Vorteil: Mit unserer Unterstützung sind Ihre Handelsbeziehungen vertraglich bestens abgesichert, und im Konfliktfall haben Sie einen durchsetzungsstarken Partner an Ihrer Seite.

Gesellschaftsrecht: Unternehmen, Gesellschafter und Organhaftung in Frankfurt

Im Gesellschaftsrecht dreht sich alles um die rechtlichen Rahmenbedingungen Ihres Unternehmens – von der Gründung über die laufende Verwaltung bis zu grundlegenden Strukturänderungen. In Frankfurt, wo viele Firmen ihren Hauptsitz haben und zahlreiche M&A-Transaktionen stattfinden, ist fundierte gesellschaftsrechtliche Beratung der Schlüssel zum Erfolg. Wir beraten bei Unternehmensgründungen, wählen mit Ihnen die passende Gesellschaftsform (GmbH, AG, Personengesellschaft etc.) und erstellen Gesellschafterverträge, die auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind. Wenn Ihr Unternehmen wächst oder sich das Gesellschaftergefüge ändert, unterstützen wir Sie beispielsweise bei Kapitalerhöhungen, Anteilsübertragungen oder dem Eintritt neuer Investoren. Unser Ziel ist, dass die innere Organisation Ihres Unternehmens reibungslos funktioniert und allen rechtlichen Anforderungen genügt.

Ein besonderes Augenmerk legen wir auf die Betreuung von Gesellschafterstreitigkeiten. Gerade in Frankfurt, wo Firmen oft einen hohen Wert besitzen und viele Stakeholder eingebunden sind, können Konflikte zwischen Gesellschaftern oder mit Geschäftsführern schnell eskalieren. Wir vertreten Mehrheitsgesellschafter ebenso wie Minderheitsgesellschafter in Streitfällen – etwa bei Beschlussanfechtungen in der Hauptversammlung oder Gesellschafterversammlung, bei Streit über Geschäftsführungsmaßnahmen oder bei der Durchsetzung von Abfindungsansprüchen beim Ausscheiden aus der Gesellschaft. Dank unseres diplomatischen Verhandlungsansatzes und notfalls robusten gerichtlichen Auftretens konnten wir bereits zahlreiche interne Unternehmenskonflikte erfolgreich lösen.

Auch das Thema Organhaftung spielt im Frankfurter Gesellschaftsrecht eine große Rolle. Vorstände, Geschäftsführer und Aufsichtsräte tragen eine hohe Verantwortung und können bei Pflichtverletzungen persönlich haftbar gemacht werden. Wir beraten Führungskräfte präventiv zu ihren Sorgfaltspflichten und zeigen auf, wie sie Haftungsrisiken – etwa durch Organisationsverschulden oder Verstöße gegen Compliance-Vorgaben – vermeiden können. Sollte dennoch ein Haftungsfall eintreten, vertreten wir betroffene Organmitglieder in Verfahren und verteidigen sie gegen Ansprüche, sei es von Seiten der Gesellschaft (z.B. bei Schadenersatzklagen) oder von Dritten. Umgekehrt unterstützen wir auch Unternehmen dabei, Schadenersatzansprüche gegen ehemalige Organträger durchzusetzen, falls diese ihre Pflichten verletzt haben. In beiden Konstellationen können Sie sich auf unser detailliertes Fachwissen im Gesellschaftsrecht und unsere Erfahrung aus prominenten Frankfurter Fällen verlassen.

Unsere Leistungen im Handels- und Gesellschaftsrecht in Frankfurt

Wir bieten Mandanten in Frankfurt ein umfassendes Leistungspaket im Handels- und Gesellschaftsrecht:

  • Unternehmensgründung und Rechtsformwahl: Beratung zur passenden Gesellschaftsform, Erstellung von Gesellschaftsverträgen und Satzungen
  • Vertragsrecht im Handel: Gestaltung von Kauf-, Liefer- und Handelsvertreterverträgen, Allgemeinen Geschäftsbedingungen, internationalen Handelsverträgen
  • M&A und Umstrukturierungen: Rechtliche Begleitung bei Unternehmenskäufen, Fusionen, Joint Ventures und Umwandlungen (Formwechsel, Verschmelzungen)
  • Gesellschafterstreitigkeiten: Beratung und Vertretung bei Konflikten zwischen Gesellschaftern, Beschlussmängelklagen, Ausscheidung und Abfindung von Gesellschaftern
  • Organhaftung & Compliance: Präventive Beratung von Geschäftsführern/Vorständen, Entwicklung von Compliance-Strukturen, Verteidigung in Managerhaftungsfällen
  • Prozessführung im Wirtschaftsrecht: Durchsetzung Ihrer Rechte vor Gericht und in Schiedsverfahren bei Handels- und gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten

Holen Sie sich rechtliche Sicherheit für Ihr Unternehmen in Frankfurt! Kontaktieren Sie uns – die Kanzlei Hobohm · Natalello · Giloth ist Ihr vertrauenswürdiger Partner im Handels- und Gesellschaftsrecht, der Sie in Frankfurt am Main kompetent und engagiert begleitet.

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