HNG Law: Erfolgreiche Klage im Glücksspielrecht (Minderjährigenrecht)

Kanzlei_Mainz_HNG

In einem kürzlich entschiedenen Rechtsstreit vor dem Landgericht Mainz konnte die Kanzlei Hobohm Natalello Giloth aus Mainz einen bedeutenden Erfolg für ihre Mandantin verzeichnen. In dem Verfahren gegen die Interwetten Gaming Ltd. ging es um die Rückforderung von Spieleinsätzen aus Online-Sportwetten, die ohne Wissen und Einwilligung der Mandantin durch ihren minderjährigen Sohn getätigt wurden.

Hintergrund des Falls:

Die Klägerin klagte auf Rückzahlung der von ihrem Sohn auf das Online-Konto der Beklagten eingezahlten Beträge. Der minderjährige Sohn hatte unter Missbrauch der persönlichen Daten und Kontozugangsinformationen seiner Mutter die Einzahlungen vorgenommen und mit den Geldern Sportwetten platziert.

Urteil und Begründung:

Das Landgericht Mainz verurteilte die Beklagte zur Zahlung von 76.074,91 € nebst Zinsen an die Klägerin. Das Gericht stellte fest, dass die Klägerin weder direkt noch durch eine Duldungsvollmacht an den Sportwetten teilgenommen hatte. Die Einzahlungen wurden von ihrem minderjährigen Sohn ohne ihr Wissen und ohne ihre Einwilligung getätigt. Das Gericht folgte der Argumentation der Kanzlei Hobohm Natalello Giloth, dass kein wirksamer Vertrag zwischen der Klägerin und der Beklagten zustande gekommen sei und die Rückforderung der Einsätze somit rechtens sei.

Entscheidung des Gerichts zum Minderjährigenrecht:

Das Gericht entschied, dass die Teilnahme von Minderjährigen an Online-Glücksspielen unzulässig ist und die entsprechenden Verträge unwirksam sind. Es wurde festgestellt, dass der minderjährige Sohn der Klägerin ohne deren Wissen und Einverständnis gehandelt hatte. Eine rechtliche Genehmigung durch die Klägerin als gesetzliche Vertreterin ihres Sohnes lag nicht vor.

Wesentlich für die Entscheidung war die Tatsache, dass der Sohn die Einzahlungen und das Eröffnen des Wettkontos unter Missbrauch der persönlichen Daten der Klägerin vorgenommen hatte. Die Klägerin hatte weder aktiv noch passiv zugestimmt, sodass keine wirksame Vertretung oder Vollmacht vorlag. Auch eine Duldungs- oder Anscheinsvollmacht wurde verneint, da die Klägerin nachweislich versuchte, den Zugang zu ihren Konten zu kontrollieren und zu verhindern.

Bedeutung des Urteils:

Dieses Urteil setzt neue Maßstäbe im Bereich des Online-Glücksspiels und des Schutzes von Verbrauchern vor unautorisierten Transaktionen. Es verdeutlicht die Verantwortung von Glücksspielanbietern, sicherzustellen, dass keine Minderjährigen an ihren Spielen teilnehmen können und dass die Identität der Nutzer korrekt verifiziert wird. Anbieter müssen robuste Maßnahmen ergreifen, um den Missbrauch von Kontoinformationen zu verhindern und den Schutz von Minderjährigen zu gewährleisten.

Die Kanzlei Hobohm Natalello Giloth freut sich über diesen Erfolg und die Möglichkeit, die Rechte ihrer Mandantin erfolgreich durchgesetzt zu haben. Dieses Urteil unterstreicht erneut die Expertise und das Engagement unserer Kanzlei im Bereich des Verbraucherrechts und des Schutzes vor unzulässigen Glücksspielpraktiken.

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