Merkurist interviewt RA Giloth zu Cannabis Konsum in der Nachbarschaft

RA Giloth

Seit der Legalisierung von Cannabis in Deutschland im April 2024 steht der Umgang mit Cannabis-Konsum in Wohngebieten verstärkt im Fokus. Besonders problematisch wird es, wenn Nachbarn in ihren Gärten kiffen und der Rauch auf angrenzende Grundstücke zieht, auf denen sich Kinder aufhalten. Die Onlinezeitung Merkurist in Mainz hat sich mit diesem Thema befasst und hierzu Rechtsanwalt Christian Giloth von der Kanzlei Hobohm Natalello Giloth interviewt, einen erfahrenen Strafverteidiger und Experten für die rechtlichen Aspekte des Cannabis-Konsums. 

(Abrufbar unter:  Kiffen im Nachbargarten: Können Kinder davor geschützt werden? (merkurist.de) )

Gesetzliche Rahmenbedingungen nach der Legalisierung

Die Legalisierung von Cannabis brachte zahlreiche Veränderungen mit sich, insbesondere hinsichtlich des Konsums in der Öffentlichkeit und in privaten Bereichen. Grundsätzlich ist der Konsum von Cannabis in der unmittelbaren Nähe von Minderjährigen untersagt. Diese Regelung gilt unabhängig davon, ob der Konsum auf öffentlichen oder privaten Flächen stattfindet. Ziel ist es, Kinder vor den schädlichen Wirkungen des Cannabisrauchs zu schützen und sicherzustellen, dass sie nicht frühzeitig mit der Droge in Kontakt kommen.

Problematischer Konsum in Nachbargärten

Trotz dieser gesetzlichen Vorgaben ergeben sich im privaten Bereich, wie etwa in Nachbargärten, Herausforderungen. Hier besteht keine explizite Regelung, die das Rauchen von Cannabis generell auf privaten Grundstücken untersagt. Solange keine direkte Nähe zu Kindern gegeben ist, dürfen Nachbarn auf ihren Grundstücken kiffen. Dies führt jedoch in der Praxis zu Problemen, wenn die Rauchschwaden auf benachbarte Grundstücke ziehen, auf denen Kinder spielen oder sich aufhalten.

Rechtliche Möglichkeiten für betroffene Eltern

Rechtsanwalt Christian Giloth erläutert im Interview, dass die rechtlichen Handlungsoptionen für Eltern, die ihre Kinder vor Cannabisrauch aus Nachbargärten schützen wollen, begrenzt sind. Zwar ist der Konsum von Cannabis in unmittelbarer Nähe von Kindern verboten, doch dieser Begriff ist eng auszulegen. Ein Verstoß liegt nur vor, wenn die Kinder sich direkt neben dem Rauchenden aufhalten, beispielsweise wenn Grundstücke oder Balkone unmittelbar aneinandergrenzen. Grundstücksmauern oder Hecken können schon ausreichen, um die unmittelbare Nähe rechtlich auszuschließen.

Ein rechtliches Vorgehen könnte laut Giloth nur dann erfolgreich sein, wenn die Belästigung durch den Rauch als „unzumutbar“ eingestuft wird. Dies ist jedoch schwer nachzuweisen. Ähnlich wie bei Fällen von Tabakrauch müssten die Immissionen auf das Grundstück massiv sein, um eine juristische Prüfung erfolgreich zu bestehen. In der Vergangenheit gab es in solchen Fällen gerichtliche Entscheidungen, bei denen Stundenpläne für rauchende Nachbarn erstellt wurden, doch die Hürden für ein solches Vorgehen sind hoch.

Fazit: Hohe Hürden für den Schutz von Kindern im privaten Bereich

Der Schutz von Kindern vor Cannabisrauch aus Nachbargärten bleibt rechtlich schwierig umzusetzen. Während der Gesetzgeber den Konsum von Cannabis in unmittelbarer Nähe von Minderjährigen verbietet, sind die Möglichkeiten, gegen kiffende Nachbarn vorzugehen, im privaten Bereich stark eingeschränkt. Betroffene Eltern sollten sich im Einzelfall juristisch beraten lassen, um ihre Handlungsoptionen zu prüfen. Die rechtlichen Hürden sind jedoch hoch, und ein Erfolg ist oft nur in Ausnahmefällen möglich.

Dieser Blogbeitrag basiert auf einem Interview von Merkurist in Mainz mit Rechtsanwalt Christian Giloth, einem Experten für Strafrecht und Cannabis-Gesetzgebung, der die rechtlichen Herausforderungen in diesem Bereich ausführlich beleuchtet hat.
Abrufbar unter: Kiffen im Nachbargarten: Können Kinder davor geschützt werden? (merkurist.de)

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