Großer Erfolg vor dem Oberlandesgericht Koblenz für die Kanzlei Hobohm Natalello Giloth
Die Kanzlei Hobohm Natalello Giloth aus Mainz konnte in einem aktuellen und umfangreichen Verfahren vor dem Oberlandesgericht Koblenz (Az. 6 U 188/22) einen bedeutenden Erfolg erzielen. Durch die erfolgreiche Vertretung der Klägerin in beiden Instanzen wurden die Provisionsansprüche der Mandantschaft aus einem Geschäft im Bereich einer Maklerkette durchgesetzt und die rechtliche Bindung des Kooperationsvertrags umfassend bestätigt.
In diesem Fall arbeiteten die erfahrenen Rechtsanwälte Alexander Hobohm und Dr. André Natalello gemeinsam mit Assessor Julian Junker und Rechtsanwältin Sinem Tükek erfolgreich an einer umfassenden und präzisen Strategie, die von der ersten Instanz bis zur Berufungsverhandlung vor dem OLG Koblenz ihre Wirkung zeigte.
1. Ausgangspunkt des Verfahrens: Kooperationsvertrag und Provisionsansprüche
Die Klägerin hatte Provisionsansprüche aus einem Kooperationsvertrag geltend gemacht, der eine enge Zusammenarbeit zwischen ihr und den Beklagten bei der Vermittlung von Immobilien vorsah. Der Vertrag sah unter anderem eine hälftige Aufteilung der Provision für vermittelte Immobiliengeschäfte vor. Nach erfolgreicher Vermittlung eines Objekts forderte die Klägerin die vertraglich vereinbarte Provision ein, was die Beklagten jedoch ablehnten, da sie die Vertragswirksamkeit und Vertretungsmacht des Beklagten zu 2 in Zweifel zogen. Die Erstinstanz hatte die wesentlichen Ansprüche der Klägerin zugesprochen und der Klage stattgegeben.
Dank der Vertretung durch die Kanzlei Hobohm Natalello Giloth konnte der Erfolg nicht nur in der ersten Instanz, sondern auch in der Berufungsinstanz vor dem OLG Koblenz verteidigt werden.
2. Erfolg durch fundierte Argumentation zu Vertretungsmacht und Rechtsschein
Die Beklagten erhoben die Einrede, dass dem Beklagten zu 2 im Zeitpunkt des Vertragsschlusses keine wirksame Vertretungsmacht zustehe, da dieser kein Vorstandsmitglied mehr war. In dieser komplexen rechtlichen Konstellation konnte das Team um Alexander Hobohm und Dr. André Natalello aufzeigen, dass eine sogenannte Rechtsscheinvollmacht bestand. Der Beklagte zu 2 war nachweislich weiterhin mit der elektronischen Signatur und der E-Mailadresse der Beklagten zu 1 als früherer Vorstand aktiv, sodass für die Klägerin ein zurechenbarer Vertrauensschutz bestand. Durch diese fundierte Argumentation konnte das Gericht überzeugt werden, die Haftung aus Rechtsscheinvollmacht zu bejahen.
3. Durchsetzung des Provisionsanspruchs in voller Höhe
Ein weiterer Erfolg bestand darin, dass das OLG Koblenz den Anspruch der Klägerin auf die hälftige Innenprovision in Höhe von 261.800 € zuzüglich Zinsen bestätigte. Das Gericht folgte der Argumentation der Kanzlei und stellte fest, dass die Provisionsaufteilung aufgrund des Kooperationsvertrags auch auf das streitgegenständliche Objekt anwendbar sei. Hierzu führte die Kanzlei eine umfangreiche Beweiskette, die die Beteiligung aller Vertragspartner, insbesondere der Subunternehmer, umfassend belegte. Das OLG Koblenz erkannte daraufhin an, dass das vermittelte Objekt im Rahmen des Kooperationsvertrags zustande kam und der Provisionsanspruch daher begründet war.
4. Teamarbeit und Kompetenz führten zum Erfolg
In diesem Fall zeigte sich erneut, dass die Zusammenarbeit eines kompetenten Teams aus Anwälten und juristischen Experten den Unterschied ausmachen kann. Rechtsanwalt Alexander Hobohm, Rechtsanwalt Dr. André Natalello, Assessor Julian Junker und Rechtsanwältin Sinem Tükek haben in diesem Fall zusammengearbeitet, um für die Klägerin ein optimales Ergebnis zu erzielen. Durch eine präzise abgestimmte und strategisch durchdachte Argumentation gelang es, die rechtlichen Interessen der Mandantin erfolgreich zu wahren und wichtige Grundsätze zur Wirksamkeit von Kooperationsverträgen und Provisionsansprüchen zu stärken.
Für die Praxis im Wirtschafts- und Immobilienrecht hebt dieses Urteil die Wichtigkeit klarer Kooperationsvereinbarungen und sorgfältig dokumentierter Provisionsansprüche hervor.
Dieses Urteil bestätigt, wie wichtig eine spezialisierte anwaltliche Beratung und die Betreuung durch ein erfahrenes Team sind, um rechtliche Herausforderungen erfolgreich zu meistern. Die Kanzlei Hobohm Natalello Giloth wird weiterhin mit großem Engagement und juristischer Expertise ihre Mandanten im Bereich Wirtschafts- und Immobilienrecht vertreten.
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