EINER DER FÜhrenden KanzleiEN für UNTERNEHMEN IN RHEINLAND-Pfalz

Die bereits im Jahr 1959 gegründete Kanzlei gehört mit dem Team Rund um Rechtsanwalt Dr. André Natalello zu einer der führenden Kanzleien für Wirtschaftsrecht in Mainz und Umgebung.

ANWALT FÜR OUTSOURCING (AUSLAGERUNGSVERTRÄGE)

OUTSOURCING

In der Finanzbranche gewinnt die Auslagerung von Tätigkeiten an externe Dienstleister zunehmend an Bedeutung. Ziel ist es, Kosten zu reduzieren, Effizienz zu steigern oder auf spezifisches Fachwissen zuzugreifen. Die Kanzlei Hobohm Natalello Giloth berät Unternehmen in diesem anspruchsvollen Bereich umfassend und kompetent, insbesondere bei der rechtlichen Prüfung und Gestaltung von Auslagerungsverträgen.

Ein besonderer Fokus liegt dabei auf sogenannten wesentlichen Auslagerungen, die nach § 25b Kreditwesengesetz (KWG) und den Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) strengen regulatorischen Vorgaben unterliegen. Diese Regelungen dienen dazu, die Stabilität der Finanzinstitute und des Finanzsystems insgesamt zu gewährleisten. Wesentliche Auslagerungen, die einen erheblichen Einfluss auf das Risikoprofil eines Instituts haben, erfordern eine gründliche Risikoanalyse und die Einhaltung spezifischer aufsichtsrechtlicher Anforderungen.

BERATUNGSANGEBOT

Unsere Beratung umfasst unter anderem:

  • Prüfung der Wesentlichkeit: Unterstützung bei der Einschätzung, ob eine Auslagerung als wesentlich einzustufen ist, und Beratung zu den daraus resultierenden Verpflichtungen.
  • Gestaltung und Anpassung von Auslagerungsverträgen: Sicherstellung, dass der Vertrag Prüfungsrechte, Weisungsrechte, Datenschutzvorgaben gemäß DSGVO, Kündigungsrechte und Regelungen zur Weiterverlagerung (Sub-Outsourcing) enthält.
  • Risikomanagement: Entwicklung von Strategien, um Risiken bei wesentlichen Auslagerungen zu identifizieren und zu minimieren.
  • Regulatorische Konformität: Beratung zur Einhaltung der Vorgaben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und anderer Aufsichtsbehörden, insbesondere bei grenzüberschreitenden Auslagerungen.

IHR RECHTSANWALT

Dr. André Natalello, Geschäftsführender Partner der Kanzlei, ist ein ausgewiesener Experte auf dem Gebiet des Outsourcings. Seine langjährige Erfahrung in der Finanzbranche, darunter in der Rechtsabteilung der Commerzbank, und seine Doktorarbeit zu Outsourcing im Finanzsektor, ermöglichen es ihm, Mandanten bei der Gestaltung und Optimierung von Auslagerungsverträgen sowie bei der Bewältigung regulatorischer Herausforderungen effektiv zu unterstützen.

Sollten auch Sie Beratung im Bereich Outsourcing benötigen, steht Ihnen Herr Dr. André Natalello gern zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns für eine individuelle und professionelle Beratung.

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