Vertretung eines privaten Hausverkäufers vor dem Landgericht Zweibrücken
Die Anwaltskanzlei Hobohm Natalello Giloth aus Mainz vertritt derzeit einen privaten Hausverkäufer vor dem Landgericht Zweibrücken in einem selbständigen Beweisverfahren. Unser Mandant sieht sich mit dem Vorwurf konfrontiert, einen vermeintlich arglistig verschwiegenen Mangel in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage (PV-Anlage) nicht offengelegt zu haben. Im Laufe des Verfahrens wird deutlich, dass ein selbständiges Beweisverfahren in den meisten Fällen nicht zielführend ist. Die Ansprüche des Antragstellers gegen unseren Mandanten werden in einem gerichtlichen Verfahren scheitern, da der Antragsgegner, unser Mandant, nicht vorsätzlich handelte.
Gewährleistungsausschluss bei Immobilienverkäufen durch Privatpersonen
Bei Verkäufen von Bestandsimmobilien durch Privatpersonen wird die Gewährleistung üblicherweise ausgeschlossen. Dies bedeutet, dass der Käufer grundsätzlich keine Ansprüche wegen Mängeln geltend machen kann, die nach dem Kauf entdeckt werden. Der Käufer kann nur dann erfolgreich Ansprüche erheben, wenn er nachweisen kann, dass der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen hat. Dieser Nachweis ist in der Praxis sehr schwierig zu erbringen, da der Käufer belegen muss, dass der Verkäufer den Mangel kannte und bewusst verschwiegen hat.
Beweishürden für den Kläger
In diesem Fall kommt erschwerend hinzu, dass unser Mandant nicht einmal selbst in dem Haus gewohnt hat. Der Kläger wirft ihm außerdem einen Kurzschluss des Wechselrichters der PV-Anlage vor. Jedoch hatte der Wechselrichter seine durchschnittliche Lebensdauer längst überschritten und wies daher keinen Restwert mehr auf. Diese Umstände machen es dem Kläger nahezu unmöglich, den erforderlichen Vorsatz des Verkäufers nachzuweisen oder gar einen existenten Schaden nachzuweisen-
Expertise der Kanzlei im Bereich Renewable Energy
Unsere Kanzlei hat bereits außergerichtlich auf diese Tatsachen hingewiesen. Dank unserer umfangreichen Erfahrung in der Vertretung von Unternehmen aus dem Bereich Renewable Energy und Bau sind wir bestens mit technischen und rechtlichen Fragen rund um PV-Anlagen vertraut. Ein wirtschaftlich handelnder Kläger hätte die Einwände durch außergerichtliche Gutachten oder Auskünfte längst verifizieren können.
Nachteile des selbständigen Beweisverfahrens
Rechtsschutzversicherte Mandanten verlagern diese Ebene – der technischen Sachverhaltsaufklärung – beraten durch ihre Rechtsanswälte häufig auf das selbständige Beweisverfahren. Zutreffend ist natürlich, dass dann Kosten für Gutachten durch die Rechtschutzversicherung getragen weren. Dieses Verfahren hat jedoch zahlreiche Nachteile:
- Zeit: Ein selbständiges Beweisverfahren kann langwierig sein und führt nicht zwangsläufig zu einer abschließenden Klärung des Sachverhalts.
- Ergebnisoffen: Das Ergebnis des Beweisverfahrens kann sowohl für den Antragsteller als auch für den Antragsgegner negativ ausfallen und bietet keine Garantie für einen Erfolg im Hauptsacheverfahren, da der Erfolg in der Hauptsache (wie hier) noch vielen weiteren Faktoren abhängig ist. Diese weiteren Anspruchsvoraussetzungen, wie beispielsweise die Frage, ob Vorsatz vorliegt, werden in dem selbständigen Beweisverfahren noch gar nicht geklärt, sodass sich häufig sodann dem selbständigen Beweisverfahren doch noch ein Hauptsacheverfahren anschließt.
Insgesamt zeigt sich, dass ein selbständiges Beweisverfahren nur in den wenigsten Fällen sinnvoll ist.
Terminvereinbarung
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