Erfolgreiche Durchsetzung einer Versicherungsleistung: Urteil des Landgerichts Mainz zur Vertragsbeendigung
In einer versicherungsrechtlichen Streitigkeit vor dem Landgericht Mainz konnte die Kanzlei Hobohm Natalello Giloth die Interessen des Klägers erfolgreich vertreten. Dieser Beitrag bietet eine detaillierte Darstellung des Falls und der rechtlichen Argumentation, die zum positiven Urteil für unseren Mandanten führte.
Sachverhalt des Falls
Der Kläger hatte bei der Beklagten, einer großen Versicherungsgesellschaft, eine Kfz-Haftpflicht- sowie eine Vollkaskoversicherung („Kasko Select“) für sein Fahrzeug abgeschlossen. Nach einem Schadensfall an seinem Fahrzeug forderte er von der Versicherung eine Leistung in Höhe von über 10.000 € zur Reparatur. Die Versicherung verweigerte jedoch die Zahlung mit der Begründung, sie habe die Vollkaskoversicherung bereits durch ein Kündigungsschreiben beendet. Die Kündigung soll der Kläger laut Versicherer erhalten haben, wodurch der Vertrag zum entsprechenden Zeitpunkt bereits nicht mehr bestanden habe. Der Kläger bestritt den Erhalt des Kündigungsschreibens und hielt den Versicherungsvertrag für ungekündigt.
Entscheidungsgründe des Gerichts
Das Gericht stellte fest, dass der Kläger Anspruch auf die begehrte Versicherungsleistung hat, da der Versicherungsgesellschaft der Nachweis des Kündigungszugangs nicht gelang. Im deutschen Recht gilt eine Kündigung gemäß § 130 Abs. 1 S. 1 BGB nur dann als wirksam, wenn sie dem Empfänger tatsächlich zugeht. Dies ist bei empfangsbedürftigen Willenserklärungen unerlässlich, damit die Beendigung eines Vertrags eindeutig feststeht.
In der mündlichen Verhandlung betonte der Kläger, kein Kündigungsschreiben erhalten zu haben. Der Versicherer konnte keinen Beweis für den Zugang des Schreibens vorlegen. Ein eventuell geänderter Versicherungsschein, den der Kläger Monate später erhalten haben soll, reichte dem Gericht nicht als Nachweis für den Zugang der Kündigung. Aufgrund dessen entschied das Gericht, dass der Vertrag fortbesteht und die Versicherungsgesellschaft zur Leistung verpflichtet ist.
Zugang von Kündigungen und Nachweispflicht
Dieser Fall illustriert die essenzielle Bedeutung der Nachweispflicht beim Zugang einer Kündigung. Eine Kündigung ist eine empfangsbedürftige Willenserklärung, die nur dann wirksam wird, wenn der Zugang beim Empfänger tatsächlich und beweisbar erfolgt ist. Für den Versicherer bedeutete dies, dass er den Zugang des Kündigungsschreibens darlegen musste – eine Herausforderung, die hier nicht erbracht werden konnte.
Um den Zugang sicherzustellen und den Nachweis zu erbringen, bieten sich verschiedene Möglichkeiten an: Der Versand per Boten oder als Einwurfeinschreiben. Bei Letzterem ist jedoch entscheidend auch im Nachgang an Hand der Sendungsverfolgung zu überprüfen, ob das Schreiben auch tatsächlich zugegangen ist.
Fazit
Dieser Fall ist ein Erfolg für die Kanzlei Hobohm Natalello Giloth und zeigt die Relevanz einer vollständigen und nachvollziehbaren Beweisführung beim Zugang von Kündigungen auf. Durch die eingehende Analyse und die konsequente Argumentation zur Nachweispflicht konnte das Recht des Klägers auf Versicherungsleistung durchgesetzt werden. Das Urteil bietet unseren Mandanten Sicherheit und bestätigt die sorgfältige Vertretung ihrer Interessen durch unsere Kanzlei.
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