Die bereits im Jahr 1959 gegründete Anwaltskanzlei Hobohm & Kollegen ist eine mittelständische Kanzlei mit Standorten im Rhein-Main Gebiet (Frankfurt, Mainz, Wiesbaden), in Rheinhessen (Alzey, Osthofen) und in der Pfalz (Kirchheimbolanden).
Ziel der bereits im Jahre 1959 gegründeten Anwaltskanzlei Hobohm & Kollegen ist es, Privatleuten, Unternehmen und öffentlichen Verwaltungen eine umfassend rechtliche Beratung und Vertretung zukommen zu lassen und ihnen dadurch die erforderliche Hilfestellung in der komplexen Rechtswelt zu geben.
Das hohe fachliche Niveau der Arbeit wird durch die Spezialisierung innerhalb der Kanzlei ermöglicht. Inhaltlich ist die Kanzlei in drei Bereiche gegliedert. So existiert der Bereich Unternehmenskunden, der Bereich Privatkunden und der Bereich ADAC Beratung. Die ADAC Beratung nimmt dabei eine Sonderstellung ein. Die Kanzlei ist bereits seit Jahren ADAC Vertragsanwalt. Zum ADAC Vertragsanwalt werden nur besonders qualifizierte Anwälte im Bereich Verkehrsrecht ernannt. Im Rahmen der ADAC Beratung findet eine Beratung aller ADAC Mitglieder statt, unabhängig davon, ob diese Unternehmer oder Privatkunden sind.
Die Rechtsanwälte der Kanzlei betreuen und vertreten Mandanten deutschlandweit. Beratungsgespräche können in Deutsch, Englisch, Türkisch und Italienisch durchgeführt werden.
Termine können vor Ort ist in den Kanzleiräumen in Alzey, Frankfurt am Main, Mainz, Kirchheimbolanden und Osthofen, aber auch an Firmen- oder Verwaltungssitzen der Mandanten wahrgenommen werden.