Mittelständische Anwaltskanzlei in Mainz, Alzey und Frankfurt am Main

UNTERNEHMEN

Von der klassischen Rechtsberatung zur Rechtsabteilung on demand. Wir bieten maßgeschneiderte Lösungen für Ihr Unternehmen.

PRIVATKUNDEN

Die Kanzlei  versteht sich auch für Privatpersonen als eine Full-Service Kanzlei. Dementsprechend sind für alle Belange Spezialisten in der Kanzlei vorhanden.

VERWALTUNGEN

Die Kanzlei vertritt Verwaltungen im Bereich des öffentlichen Rechts und in allen Randgebieten (Mietrecht, Ausschreibungen etc). 

Hobohm Natalello Giloth - Rechtsanwälte seit 1959

Hobohm Natalello Giloth – Die bereits im Jahr 1959 gegründete Anwaltskanzlei Hobohm Natalello Giloth ist eine mittelständische Rechtsanwaltskanzlei mit Standorten im Rhein-Main Gebiet (Frankfurt und Mainz), in Rheinhessen (Alzey) und in der Pfalz (Kirchheimbolanden).

Ziel der Anwaltskanzlei Hobohm Natalello Giloth ist es, Unternehmen, Privatkunden und öffentlichen Verwaltungen eine umfassend rechtliche Beratung und Vertretung zukommen zu lassen und ihnen dadurch die erforderliche Hilfestellung in der komplexen Rechtswelt zu geben. 

Das hohe fachliche Niveau der Arbeit wird durch die Spezialisierung innerhalb der Kanzlei ermöglicht. Inhaltlich ist die Kanzlei in drei Bereiche gegliedert. So existiert der Bereich Unternehmenskunden, der Bereich Privatkunden und der Bereich Verwaltungen. 

Die Rechtsanwälte der Kanzlei betreuen und vertreten Mandanten deutschlandweit. Beratungsgespräche können in Deutsch, Englisch, Türkisch und Italienisch durchgeführt werden. 

Termine können vor Ort in den Kanzleiräumen in Alzey, Frankfurt am Main, Mainz, und Kirchheimbolanden , aber auch an Firmen- oder Verwaltungssitzen der Mandanten wahrgenommen werden.  

Ihre Anwaltskanzlei in Alzey, Mainz, Frankfurt und Kirchheimbolanden

über 25 Mitarbeiter

Die Kanzlei beschäftigt ein stetig wachsendes Team an Anwälten, Rechtsfachwirten und Rechtsanwaltsfachangestellten.

über 60 Jahre Erfahrung

Die Kanzlei Hobohm Natalello Giloth wurde bereits im Jahre 1959 gegründet und blickt damit auf über 60 Jahre Erfahrung zurück. Dennoch verfügt die Kanzlei über ein junges Team mit einer Affinität zu Legal-Tech und schlanken Prozessen.

über 1000 Fälle pro Jahr

Die langjährige Erfahrung der Kanzlei spiegelt sich auch in einer Vielzahl an Rechtsfällen wieder. So bearbeitet die Kanzlei über 1000 Rechtsfälle pro Jahr. Hierbei behandelt die Kanzlei Rechtsfälle mit Streitwerten in Höhe von mehreren Millionen, aber auch kleinere Fälle von Verbrauchern.

Ihre Anwaltskanzlei vor Ort

Rechtsanwalt_Alzey

Kanzlei Alzey

06731-3211

Schießgraben 10, 55232 Alzey

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Kanzlei Mainz

Kanzlei Mainz

06131-9725322

Rheinallee 1e , 55116 Mainz

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Kanzlei Frankfurt 2

Kanzlei Frankfurt

069-34871185

Opernplatz 14, 60313 Frankfurt am Main

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Kanzlei Kirchheimbolanden (Kaiserslauterns)

Kanzlei Kirchheimbolanden

06352-6788835

Schlossplatz 1, 67292 Kirchheimbolanden

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Unser Kanzleiteam

Rechtsanwalt Hobohm

Alexander Hobohm

Geschäftsführender Partner

Herr Alexander Hobohm ist Vertragsanwalt des ADAC und leitet die Kanzlei nunmehr seit der Gründung durch Herrn Rechtsanwalt Martin Hobohm in zweiter Generation. Herr Rechtsanwalt Hobohm blickt auf Jahrzehnte lange Erfahrung in der Kanzleiführung und in der Bearbeitung von Rechtsfällen, insbesondere aus den Bereichen Verkehrsrecht und Strafrecht zurück.

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Rechtsanwalt Dr. Natalello

Dr. jur. André Natalello

Geschäftsführender Partner

Herr Dr. jur. André Natalello ist Ihr Ansprechpartner für alle Belange des Wirtschaftsrechts und des Arbeitsrechts. Vor Eintritt in der Kanzlei Hobohm & Kollegen sammelte Herr Dr. Natalello über sechs Jahre Erfahrung in einer Großkanzlei und in einer deutschen Großbank. Für seine Leistungen im juristischen Staatsexamen wurde Herr Dr. Natalello von der Justizministerin des Landes Hessen geehrt.

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Christian Giloth

Geschäftsführender Partner

Herr Christian Giloth ist Geschäftsführender Partner der Kanzlei und als Fachanwalt für Strafrecht Ihr kompetenter Ansprechpartner im Bereich Wirtschaftsstrafrecht, Individualstrafrecht und Compliance. Rechtsanwalt Giloth ist zudem, aufgrund seiner Sektroerfahrung im Bereich "Automobil" Vertrauensanwalt des Audi und Volkswagen Händlerverbandes.

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Maximilian Hobohm MLaw

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Herr Maximilian Hobohm ist für den Bereich Business Development zuständig. Als Finanzvorstand der Hobohm Gruppe AG und Geschäftsführer der Hobohm Global GmbH sammelte Herr Hobohm umfassende Erfahrungen im Bereich der Unternehmensführung und Geschäftsfeldentwicklung. Innerhalb der Kanzlei kümmert sich Herr Hobohm auch um die Bereiche Legal Tech und Customer Experience.

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News Blog der Anwaltskanzlei

Outsourcing: Vor- und Nachteile

Rechtsanwalt Dr. Natalello hat sich bereits seiner Promotion intensiv mit dem Thema Outsourcing im Finanzsektor auseinandergesetzt. Aufgrund dieses Fachwissens prüft er Auslagerungsverträge sowohl für Banken…

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Terminvereinbarung - Der direkte Draht zu Ihrem Anwalt

WhatsApp

Terminvereinbarungen mit der Kanzlei sind unproblematisch auch per WhatsApp möglich. Bitte beachten Sie jedoch, dass über WhatsApp ausschließlich die Terminvereinbarung erfolgt.

Kontaktformular

Zur Vereinbarung eines Termins mit der Kanzlei Hobohm Natalello Giloth können Sie im Übrigen auch das Kontaktformular verwenden. So kommen Sie schnell und einfach zu Ihrem Termin in der Kanzlei

E-Mail

Selbstverständlich können Sie Termine mit Ihrem Anwalt auch per E-Mail vereinbaren. Bei einer Kontaktaufnahme per E-Mail bietet es sich an, wenn Sie den Sachverhalt bereits grob skizzieren.

Wirtschaftsstrafrecht_Mainz

Getreu dem Motto „das Gute bewahren und dem Neuen sich öffnen“, versteht sich die Kanzlei Hobohm bereits seit 60 Jahren als innovativer Dienstleister. Die Kanzlei verfügt über ein junges und dynamisches Team, welches dem Bereich Legal-Tech, also der Digitalisierung der anwaltlichen Beratung, sehr aufgeschlossen ist. Gerade bei der anwaltlichen Beratung von Mandanten kann so eine rasche Sachbearbeitung ohne lange Wartezeiten ermöglicht werden. Besprechungen mit den Anwälten der Kanzlei können dabei unproblematisch per Videochat, telefonisch aber auch in unseren Kanzleiräumen in Alzey, Mainz, Frankfurt, Kirchheimbolanden und Osthofen durchgeführt werden. Ziel der Kanzlei ist es dabei stets, der perfekte Dienstleister für den Mandanten zu sein. 

Die Kanzlei versteht sich auch weiterhin als Full-Service Dienstleister für Unternehmen, öffentliche Auftraggeber und Privatpersonen. In einer immer komplexer werdenden Rechtswelt ist dies natürlich nur durch Spezialisierung möglich. Die Kanzlei beschäftigt daher eine Vielzahl an Rechtsanwälten, die jeweils auf einzelne Rechtsgebiete, unter anderem mit Fachanwaltschaften, Doktortiteln, Zusatzausbildungen und Fortbildungen, spezialisiert sind. Sofern übergreifende Rechtsangelegenheiten aufgearbeitet werden müssen, arbeiten die Anwälte dabei in Teams zusammen. Für Sie heißt das: Beratung durch einen Spezialisten; aber alles aus einer Hand. 

Die im Jahre 1959 gegründete Kanzlei Hobohm & Kollegen gehört mit einem Team von über 25 Mitarbeitern zu einer der führenden Kanzleien in Mainz und Alzey. Die Kanzlei ist auf die Vertretung mittelständischer Unternehmen spezialisiert.Das Team der Kanzlei Hobohm & Kollegen berät Unternehmen unter anderem in folgenden Rechtsgebieten:

  • Arbeitsrecht
  • Bankrecht
  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerbliches Mietrecht
  • Forderungsmanagement / Inkasso
  • Verkehrsrecht
  • Öffentliches Wirtschaftsrecht

Durch die Zusammenarbeit mit Kooperationskanzleien ist jedoch sichergestellt, dass Sie auch in Sonderrechtsgebieten (bspw.
Vergaberecht, Kartellrecht) eine hervorragende Beratung erhalten.

Dabei können sich mittelständische Unternehmen klassische fallbezogen beraten lassen oder durch einen Rahmenvertrag zu einem festen Stundensatz  jegliche Anfrage von der Kanzlei
beantworten lassen.

Hierdurch können Rechtsstreitigkeiten häufig schon im Vorfeld vermieden werden. Sollte eine Rechtsstreitigkeit jedoch unausweichlich sein, was häufig im Arbeitsrecht vorzufinden ist, so rechnet die Kanzlei die gerichtliche Tätigkeit nach dem gesetzlichen Mindestsatz des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (also streitwertabhängig) oder nach einem fesen Stundensatz ab.