Kaufrecht und Verbraucherrecht

Kanzlei Wirtschaftsrecht

Anwalt für Kaufrecht und Verbraucherrecht

Rechtsanwalt für Kaufrecht und Verbraucherrecht in Alzey, Frankfurt, Mainz, Kirchheimbolanden und Osthofen

Das Kaufrecht ist Teil des Zivilrechts, welches im deutschen Recht im Wesentlichen im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt ist. Das Bürgerliche Gesetzbuch regelt dabei zunächst allgemeine Regelungen. Hieran anschließend folgt die Darstellung besonderer Vertragstypen. Das Bürgerliche Gesetzbuch regelt dabei als erstes den Kaufvertrag.

Dies zeigt bereits die Bedeutung, die dem Kaufvertrag zukommt. So ist der Kaufvertrag der wohl am Häufigsten geschlossene Vertragstyp.

Bei einem Kaufvertrag stehen den Vertragsparteien zunächst die sogenannten Primärleistungspflichten zu. Diese besagen, dass man vom Vertragspartner zunächst die Erfüllung des Vertrages verlangen kann.

Wenn hierbei etwas schief geht, stehen der Vertragspartei sogenannte Gewährleistungsrechte zu. Diese beinhalten zunächst das Recht der Nacherfüllung. Weiterhin besteht die Möglichkeit eine Minderung durchzusetzen, einen Rücktritt zu erklären oder Schadensersatz geltend zu machen.

In den letzten Jahren wurde das Kaufrecht immer wieder durch neue Verbraucherschützende Vorschriften erweitert. Hierbei erscheint insbesondere der sogenannte Widerruf immer bedeutender zu werden. Widerrufsrechte stehen Verbrauchern bei diversen Vertragstypen zu. So gibt es Widerrufsrechte beim Fernabsatzvertrag und bei  außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen.

Verbraucherschützende Vorschriften finden sich darüber hinaus aber auch bei anderen Vertragstypen. So findet das sogenannte Widerrufsrecht in vielen Verträgen Anwendung. Beispielsweise beim Widerruf von Fernabsatzverträgen. Hierbei muss es sich nicht zwingend um Kaufverträge handeln. Das Widerrufsrecht findet bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen auch bei Maklerverträgen Anwendung. Auch der Widerruf von Darlehensverträgen ist möglich. 

Gern beraten wir auch Sie im Zusammenhang mit allen kaufrechtlichen und verbraucherrechtlichen Fragestellungen. 

Unsere Kanzlei bietet zudem für ADAC Mitglieder bei Verträgen, die im Zusammenhang mit dem KFZ stehen eine kostenlose Erstberatung an. Die Kosten der Beratung sind in diesem Fall bereits von Ihrer ADAC Mitgliedschaft abgedeckt. Diesen besonderen Service bietet die Kanzlei, da Herr Rechtsanwalt Alexander Hobohm ADAC Vertragsanwalt ist.  Als Vertragsanwalt des ADAC können nur Anwälte, welche sich als Fachanwalt auf Verkehrsrecht spezialisiert haben, tätig sein. Somit sind wir stetig auf dem neusten Stand. Auch ohne Mitgliedschaft können Sie unsere Fachkompetenz nutzen.