Die Kanzlei Hobohm & Kollegen besteht aus einem hochqualifizierten Team von über 20 Mitarbeitern. Ein besonderes Anliegen der Kanzlei ist es, dass alle Teammitglieder Experten in ihren jeweiligen Fachbereichen sind. Daher legen wir großen Wert darauf, dass sich unsere Mitarbeiter regelmäßig weiterbilden.
Unternehmen
Die Kanzlei bietet Unternehmen eine umfassende Rechtsberatung in nahezu allen Rechtsgebieten. Die Beratung erfolgt dabei von der klassischen Beratung am Einzelfall zu einer dauerhaften Zusammenarbeit im Rahmen von Kooperationsverträgen.
Die Kanzlei Hobohm & Kollegen berät und vertritt Arbeitgeber und Betriebsräte in allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts.
Im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrecht berät und vertritt die Kanzlei Hobohm Natalello Giloth Banken, Fondsgesellschaften und Investmentgesellschaften
Die Rechtsanwälte Hobohm & Kollegen beraten und vertreten private Bauträger sowie Kommunen in den Bereichen des privaten und öffentlichen Baurechts.
Mit Rechtsanwalt Christian Giloth (Fachanwalt für Strafrecht) beschäftigt die Kanzlei einen ausgewiesenen Experten für den Bereich Compliance
In allen handelsrechtlichen Fragen berät und vertritt die Rechtsanwaltskanzlei Hobohm Natalello Giloth Handel- und Gewerbetreibende. Bei der Beratung und Vertretung von gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten beschäftigt sich die Kanzlei Hobohm Natalello Giloth mit allen Fragen Rund um die rechtliche Organisation von Unternehmen
Die Kanzlei Hobohm Natalello Giloth hat bereits seit der Gründung im Jahr 1959 einen Fokus auf die Vertretung im Bereich Prozessrecht
Im Mietrecht vertritt die Kanzlei ausschließlich Vermieter im Bereich des privaten und gewerblichen Mietrechts. Zudem berät und vertritt die Kanzlei Hausverwaltungen in WEG-rechtlichen Streitigkeiten.
In verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten beraten die Rechtsanwälte Hobohm Natalello Giloth Unternehmen und öffentliche Verwaltungen im allgemeinen und besonderen Verwaltungsrecht und übernehmen die Vertretung bei verwaltungsgerichtlichen Widerspruchs-, Klage- sowie Normenkontrollverfahren.
Die Kanzlei Hobohm Natalello Giloth berät Sie umfassend in allen Fragestellungen aus dem Bereich des Wettbewerbsrecht. Rechtliche Grundlage von Streitigkeiten im Bereich des Wettbewerbsrechts sind regelmäßig die Bestimmungen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Gem. § 1 UWG dient das Gesetz dem Schutz der Mitbewerber, der Verbraucher sowie der sonstigen Marktteilnehmer vor unlauterem Wettbewerb.
Die Rechtsanwaltskanzlei Hobohm Natalello Giloth berät und vertritt ihre Mandanten praxisnah in den Bereichen des Wirtschafts- und Unternehmensrechts. Dabei ist die Kanzlei auch überregional und international tätig. Die wirtschaftsrechtliche Beratung und Betreuung durch die Kanzlei Hobohm Natalello Giloth umfasst dabei Themen beginnend von der Gründung bis hin zur Nachfolgeplanung, dem Verkauf oder der Liquidation von Unternehmen.
Im Wirtschaftsstrafrecht und Compliance berät die Kanzlei Unternehmen bei der Verhütung und Aufarbeitung von Complianceverstößen und Wirtschaftsstraftaten.
Privatpersonen
Die Kanzlei Hobohm Natalello Giloth bietet Privatpersonen durch erfahrene Spezialisten und Fachanwälte kompetente Unterstützung in ausgewählten Bereichen des Privatkundengeschäfts. Unsere Expertise gewährleistet individuelle Beratung und effektive Vertretung Ihrer Interessen.
Die Kanzlei Hobohm Natalello Giloth vertritt sowohl Arbeitgeber, Betriebsräte und Arbeitnehmer in allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts.
Im Erbrecht umfasst die Beratung und Vertretung durch die Anwaltskanzlei Hobohm Natalello Giloth alle Fragestellungen, die für das Vererben und die Vermögensnachfolge von Bedeutung sind.
Die Kanzlei Hobohm Natalello Giloth berät und vertritt Mandanten in allen von oft auch persönlicher und emotionaler Tragweite geprägten familienrechtlichen Angelegenheiten.
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Die Rechtsanwälte Hobohm Natalello Giloth übernehmen die Strafverteidigung ihrer Mandanten auf allen Gebieten des Strafrechts, einschließlich Nebenklagen.
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Verwaltungen
Zu den Mandanten der Kanzlei Hobohm & Kollegen gehören im Kanzleisektor Verwaltungen öffentliche Auftraggeber. Hierzu gehören Städte, Gemeinden, Landkreise, Kreisverwaltungen und kommunale Unternehmen und Einrichtungen
Die Kanzlei Hobohm & Kollegen berät und vertritt sowohl Arbeitgeber, Betriebsräte und Arbeitnehmer in allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts.
Im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrecht berät und vertritt die Kanzlei Hobohm Banken, Fondsgesellschaften sowie deren Kunden.
Die Rechtsanwälte Hobohm & Kollegen beraten und vertreten private Bauträger sowie Kommunen in den Bereichen des privaten und öffentlichen Baurechts.
Die Beratung und Vertretung der Anwaltskanzlei Hobohm & Kollegen im Mietrecht umfasst alle Fragestellungen von Vermietern zum Wohnraummietrecht und Gewerberaummietrecht.
Die Kanzlei Hobohm & Kollegen berät öffentliche Auftraggeber bei der Erstellung von Verträgen jeglicher Art.
In verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten beraten die Rechtsanwälte Hobohm & Kollegen Unternehmen und öffentliche Verwaltungen im allgemeinen und besonderen Verwaltungsrecht und übernehmen die Vertretung bei verwaltungsgerichtlichen Widerspruchs-, Klage- sowie Normenkontrollverfahren.