Die Kanzlei Hobohm & Kollegen verfügt über ein hoch qualifiziertes Team von über 25 Mitarbeiter. Der Kanzlei ist es dabei besonders wichtig, dass die Mitarbeiter auf ihrem Gebiet Spezialisten sind. Dementsprechend bilden sich alle Mitarbeiter der Kanzlei regelmäßig fort.
Unternehmen
Die Kanzlei bietet Unternehmen eine umfassende Rechtsberatung in nahezu allen Rechtsgebieten. Die Beratung erfolgt dabei von der klassischen Beratung am Einzelfall zu einer dauerhaften Zusammenarbeit im Rahmen von Kooperationsverträgen.
Die Kanzlei Hobohm & Kollegen berät und vertritt sowohl Arbeitgeber, Betriebsräte und Arbeitnehmer in allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts.
Im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrecht berät und vertritt die Kanzlei Hobohm Banken, Fondsgesellschaften sowie deren Kunden.
Die Rechtsanwälte Hobohm & Kollegen beraten und vertreten private Bauträger sowie Kommunen in den Bereichen des privaten und öffentlichen Baurechts.
Mit Rechtsanwalt Christian Giloth (Fachanwalt für Strafrecht) beschäftigt die Kanzlei einen ausgewiesenen Experten für den Bereich Compliance
In allen handelsrechtlichen Fragen berät und vertritt die Rechtsanwaltskanzlei Hobohm Handel- und Gewerbetreibende, für die oftmals andere Regeln als für Verbraucher gelten. Bei der Beratung und Vertretung von gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten beschäftigt sich die Kanzlei Hobohm mit allen Fragen Rund um die rechtliche Organisation von Unternehmen
In allen handelsrechtlichen Fragen berät und vertritt die Rechtsanwaltskanzlei Hobohm Handel- und Gewerbetreibende, für die oftmals andere Regeln als für Verbraucher gelten. Bei der Beratung und Vertretung von gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten beschäftigt sich die Kanzlei Hobohm mit allen Fragen Rund um die rechtliche Organisation von Unternehmen
Die Kanzlei Hobohm & Kollegen hat bereits seit Ihrer Gründung im Jahr 1959 einen Fokus in der Beratung auf den Bereich des Prozessrecht.
Bei Eintritt eines Versicherungsfalles unterstützt die Anwaltskanzlei Hobohm & Kollegen Mandanten darin eine dafür abgeschlossene Versicherung in Anspruch zu nehmen. Zudem vertritt die Kanzlei Versicherungen bei der Regulierung von Haftpflichtschäden.
In verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten beraten die Rechtsanwälte Hobohm & Kollegen Unternehmen und öffentliche Verwaltungen im allgemeinen und besonderen Verwaltungsrecht und übernehmen die Vertretung bei verwaltungsgerichtlichen Widerspruchs-, Klage- sowie Normenkontrollverfahren.
Die Kanzlei Hobohm & Kollegen berät Sie umfassend in allen Fragestellungen aus dem Bereich des Wettbewerbsrecht. Rechtliche Grundlage von Streitigkeiten im Bereich des Wettbewerbsrechts sind regelmäßig die Bestimmungen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Gem. § 1 UWG dient das Gesetz dem Schutz der Mitbewerber, der Verbraucher sowie der sonstigen Marktteilnehmer vor unlauterem Wettbewerb.
Die Rechtsanwaltskanzlei Hobohm & Kollegen berät und vertritt ihre Mandanten praxisnah in den Bereichen des Wirtschafts- und Unternehmensrechts. Dabei ist die Kanzlei auch überregional und international tätig. Die wirtschaftsrechtliche Beratung und Betreuung durch die Kanzlei Hobohm umfasst dabei Themen beginnend von der Gründung bis hin zur Nachfolgeplanung, dem Verkauf oder der Liquidation von Unternehmen.
Im Wirtschaftsstrafrecht und Compliance berät die Kanzlei Unternehmen bei der Verhütung und Aufarbeitung von Complianceverstößen und Wirtschaftsstraftaten.
Privatpersonen
Zu den Mandanten der Kanzlei Hobohm & Kollegen gehören im Kanzleisektor Verwaltungen öffentliche Auftraggeber. Hierzu gehören Städte, Gemeinden, Landkreise, Kreisverwaltungen und kommunale Unternehmen und Einrichtungen
Die Kanzlei Hobohm & Kollegen berät und vertritt sowohl Arbeitgeber, Betriebsräte und Arbeitnehmer in allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts.
Im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrecht berät und vertritt die Kanzlei Hobohm Banken, Fondsgesellschaften sowie deren Kunden.
Im Erbrecht umfasst die Beratung und Vertretung durch die Anwaltskanzlei Hobohm alle Fragestellungen, die für das Vererben und die Vermögensnachfolge von Bedeutung sind.
Die Kanzlei Hobohm & Kollegen berät und vertritt Mandanten in allen von oft auch persönlicher und emotionaler Tragweite geprägten familienrechtlichen Angelegenheiten.
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Im Bereich Forderungsmanagement und Inkasso ist die Kanzlei Hobohm & Kollegen bereits seit mehr als 60 Jahren für Privatleute und Unternehmen tätig.
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In allen handelsrechtlichen Fragen berät und vertritt die Rechtsanwaltskanzlei Hobohm Handel- und Gewerbetreibende, für die oftmals andere Regeln als für Verbraucher gelten. Bei der Beratung und Vertretung von gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten beschäftigt sich die Kanzlei Hobohm mit allen Fragen Rund um die rechtliche Organisation von Unternehmen
Die Kanzlei Hobohm & Kollegen hat bereits seit Ihrer Gründung im Jahr 1959 einen Fokus in der Beratung auf den Bereich des Prozessrecht.
Die Mediation (von mediare = in der Mitte sein) ist eine innovative sowie bewährte Konfliktlösungsmethode. Sie dient der außergerichtlichen Konfliktlösung, indem die Beteiligten Lösungen selbst erarbeiten und einen Konflikt so einvernehmlich beilegen. Mediatoren sind dabei verpflichtet, sich in beide Parteien hineinzuversetzen. Ihre Aufgabe gleicht der eines Schlichters. Von der Kanzlei Hobohm & Kollegen durchgeführte Mediationsverfahren können im Einzelfall als kostensparende Alternative zu koventionellen Verfahren genutzt werden.
Die Rechtsanwälte Hobohm & Kollegen übernehmen die Strafverteidigung ihrer Mandanten auf allen Gebieten des Strafrechts, einschließlich Nebenklagen.
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Bei Eintritt eines Versicherungsfalles unterstützt die Anwaltskanzlei Hobohm & Kollegen Mandanten darin eine dafür abgeschlossene Versicherung in Anspruch zu nehmen. Zudem vertritt die Kanzlei Versicherungen bei der Regulierung von Haftpflichtschäden.
In verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten beraten die Rechtsanwälte Hobohm & Kollegen Unternehmen und öffentliche Verwaltungen im allgemeinen und besonderen Verwaltungsrecht und übernehmen die Vertretung bei verwaltungsgerichtlichen Widerspruchs-, Klage- sowie Normenkontrollverfahren.
Verwaltungen
Zu den Mandanten der Kanzlei Hobohm & Kollegen gehören im Kanzleisektor Verwaltungen öffentliche Auftraggeber. Hierzu gehören Städte, Gemeinden, Landkreise, Kreisverwaltungen und kommunale Unternehmen und Einrichtungen
Die Kanzlei Hobohm & Kollegen berät und vertritt sowohl Arbeitgeber, Betriebsräte und Arbeitnehmer in allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts.
Im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrecht berät und vertritt die Kanzlei Hobohm Banken, Fondsgesellschaften sowie deren Kunden.
Die Rechtsanwälte Hobohm & Kollegen beraten und vertreten private Bauträger sowie Kommunen in den Bereichen des privaten und öffentlichen Baurechts.
Die Beratung und Vertretung der Anwaltskanzlei Hobohm & Kollegen im Mietrecht umfasst alle Fragestellungen von Vermietern zum Wohnraummietrecht und Gewerberaummietrecht.
Die Kanzlei Hobohm & Kollegen berät öffentliche Auftraggeber bei der Erstellung von Verträgen jeglicher Art.
In verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten beraten die Rechtsanwälte Hobohm & Kollegen Unternehmen und öffentliche Verwaltungen im allgemeinen und besonderen Verwaltungsrecht und übernehmen die Vertretung bei verwaltungsgerichtlichen Widerspruchs-, Klage- sowie Normenkontrollverfahren.