IHRE RECHTSANWALTSKANZLEI FÜR COMPLIANCE IN MAINZ, Frankfurt und Alzey

Die Kanzlei Hobohm & Kollegen gehört mit einem Team von über 25 Mitarbeitern zu einer der führenden Kanzleien in Mainz. In Mainz befindet sich die Kanzlei an der Rheinallee 1e und ist damit auch für Mandanten aus Wiesbaden gut erreichbar.  Ihren Hauptsitz hat die Kanzlei jedoch weiterhin in Alzey, wo die Ursprünge der Kanzlei durch die Vertretung der Massa Gruppe (heutige Real Märkte / Metro Group) begann. 

Die Beratung im Bereich Compliance erfolgt durch die Rechtsanwälte Elias Horst und Rechtsanwalt Christian Giloth.

Der Bereich Compliance ist ein wichtiger Aspekt für jedes Unternehmen, um Haftungsrisiken zu vermeiden und die Einhaltung von Gesetzen, Vorschriften, Richtlinien und ethischen Standards sicherzustellen. Es handelt sich dabei um einen systematischen Ansatz, der durch die Implementierung interner Kontrollen, Prozesse und Maßnahmen Risiken identifiziert, bewertet und minimiert.

In Deutschland gibt es verschiedene Vorgaben und Anforderungen für ein Compliance-System, die sich aus nationalen Gesetzen, Verordnungen und Leitlinien ergeben. Dazu gehören Bereiche wie Geldwäscheprävention, Korruptionsbekämpfung, Arbeitsschutz und Datenschutz. Auch das deutsche Strafrecht enthält Vorschriften, die Unternehmen zur Einhaltung von Gesetzen, Verordnungen und Leitlinien verpflichten, wie beispielsweise das Strafgesetzbuch (StGB) und das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG). Unternehmen können daher für Straftaten ihrer Mitarbeiter haftbar gemacht werden, wenn diese im Zusammenhang mit ihren geschäftlichen Aktivitäten begangen werden.

Das Deutsche Institut für Compliance – DICO e.V. hat einen Vorschlag für ein Gesetz zur Schaffung von Anreizen für Compliance-Maßnahmen in Betrieben und Unternehmen (Compliance-Anreiz-Gesetz, CompAG) vorgelegt. Dieser basiert auf der Überlegung, dass rechtswidriges Verhalten in Unternehmen nicht nur für die beteiligten Unternehmen selbst, sondern auch für die Allgemeinheit erhebliche Schäden verursachen kann. Innerbetriebliche Präventionsmaßnahmen (Compliance-Systeme) setzen frühzeitig bei der Verhinderung rechtswidrigen Verhaltens an und sind oft wirksamer als abstrakte Verbote.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in diesem Zusammenhang seinem Urteil vom 9.5.2017 (1 StR 265/16, LG München I) darauf hingewiesen, dass die Höhe eines Bußgeldes davon abhängt, inwieweit das Unternehmen seiner Pflicht nachkommt, Rechtsverletzungen zu unterbinden und ein effizientes Compliance-Management zu installieren. Dies bedeutet, dass angemessene Maßnahmen zur Vermeidung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten in Unternehmen rechtlich erforderlich sind, um Vorwürfe einer ordnungswidrigen Aufsichtspflichtverletzung nach §§ 130, 9 OWiG gegen Leitungspersonen und Geldbußen gegen Unternehmen nach § 30 OWiG zu vermeiden.

Auch im Bereich der zivilrechtlichen Haftung der Geschäftsführung, zum Beispiel einer GmbH, ist ein funktionsfähiges Compliance-System relevant. Gemäß § 43 Abs. 1 GmbHG muss der Geschäftsführer einer GmbH in den Angelegenheiten der Gesellschaft die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes anwenden. Verletzt er diese Obliegenheit, haftet er der Gesellschaft für den entstandenen Schaden § 43 Abs. 2 GmbHG.

Aus der Legalitätspflicht folgt die Verpflichtung des Geschäftsführers zur Einrichtung eines Compliance-Management-Systems, das organisatorische Vorkehrungen trifft, um die Begehung von Rechtsverstößen durch die Gesellschaft oder deren Mitarbeiter zu verhindern. Der Geschäftsführer muss nicht nur den Geschäftsgang überwachen oder überwachen lassen, sondern auch sofort eingreifen, wenn sich Anhaltspunkte für ein Fehlverhalten zeigen. Eine Pflichtverletzung liegt bereits dann vor, wenn durch unzureichende Organisation, Anleitung oder Kontrolle Mitarbeitern der Gesellschaft Straftaten oder sonstige Fehlhandlungen ermöglicht oder erleichtert werden.

Diese ausgewählten Aspekte veranschaulichen, dass die Einführung und Aufrechterhaltung eines wirksamen und risikobasierten Compliance-Systems auch in Deutschland von erheblicher Bedeutung ist.

Referenzen (Auszug):

  •  Aufarbeitung Compliance Vorfall in deutscher Bank
  • Rechtstreit wegen Compliance Verstößen eines Geschäftsführers einer Investment Bank
  • Ausarbeitung einer neuen Compliance Richtlinie für ein führendes Unternehmen aus dem Bereich Gebäudedienstleistungen
  • Einführung eines Whistle-Blower System

Unser Angebot für Unternehmen in Mainz, Alzey und Frankfurt: Ihre „externe Rechtsabteilung auf Abruf“ 

Neben der klassischen Rechtsberatung bieten wir in unserer Kanzlei in Mainz, Alzey und Frankfurt ebenfalls die Möglichkeit durch einen Rahmenvertrag mit der Anwaltskanzlei Hobohm, Natalello  Giloth zu kooperieren. Der Vertrag ist dabei jederzeit kündbar.

Im Rahmen einer Kooperation schließen wir mit Ihrem Unternehmen einen Rahmenvertrag, welcher vorsieht, dass Sie bei allen außergerichtlichen Rechtsfragen Ihre Fragen auf Stundenhonorarbasis zeitanteilig beantwortet bekommen.  

Sie bekommen dabei die Kontaktdaten inklusive Handynummer eines festen Rechtsanwalts unserer Kanzlei in Mainz, Frankfurt und Alzey genannt, sodass sichergestellt ist, dass ihr Experte in Fragen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht (inklusive Arbeitsrecht und Compliance) für Sie stets auch kurzfristig erreichbar ist. Selbstverständlich stehen Ihnen – sofern der Ansprechpartner wider Erwarten nicht erreichbar ist – auch Rechtsanwälte in Stellvertretung zur Verfügung. 

RECHTSANWALT CHRISTIAN GILOTH

Geschäftsführender Partner / Rechtsanwalt / Fachanwalt

Ihr Rechtsanwalt für Compliance in Frankfurt, Mainz und Alze

WARUM WIR?

> 25 MITARBEITER

Die Kanzlei beschäftigt ein stetig wachsendes Team an Anwälten, Rechtsfachwirten und Rechtsanwaltsfachangestellten. Hierbei sind mehrere Absolventen mit Top-Noten vertreten.

ERFAHRUNG

Rechtsanwalt Christian Giloth hat in seiner Karriere mehr als 1000 Fälle im Bereich Strafrecht und Compliance geführt. Er verfügt daher über eine ausgewiesene Erfahrung und Expertise im Bereich Compliance.

TOP ANWALT

Rechtsanwalt Christian Giloth ist seit Jahren auf Fragestellungen aus dem Bereich Compliance spezialisiert. Dies zeigt sich unter anderem durch seine Qualifikation als Fachanwalt für Strafrecht

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