Ein- und Ausbaukosten: Regress bei italienischen Herstellern
Kaum ist man über die Alpen gefahren und schon gilt – immer noch – anderes Recht. Die Kanzlei vertritt derzeit einen Großlieferanten in einer Regresskette. Als problematisch erweist sich dabei, dass der Endkunde, der Werkunternehmer und unser Mandant in Deutschland ansässig sind. Der Hersteller jedoch ist ein italienisches Unternehmen, was Probleme in der Regresskette bereitet. …
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