Das private Baurecht ist ein komplexes und vielschichtiges Rechtsgebiet, das sowohl für Bauunternehmer als auch für Werkunternehmer zahlreiche Herausforderungen und Risiken birgt. Ob es um die Durchsetzung von Werklohnansprüchen, die Abwehr von Mängelansprüchen oder die Gestaltung von Bauverträgen geht, in vielen Fällen ist eine fachkundige anwaltliche Beratung und Vertretung unerlässlich, um rechtliche Fallstricke zu vermeiden und wirtschaftliche Interessen zu wahren.
Die Anwaltskanzlei Hobohm Natalello Giloth aus Mainz hat sich auf das private Baurecht spezialisiert und vertritt seit Jahren erfolgreich diverse Bauunternehmer und Werkunternehmer bei Streitigkeiten rund um das Bauvorhaben. Die Kanzlei verfügt über eine hohe Expertise und Erfahrung in diesem Bereich und bietet ihren Mandanten eine individuelle und umfassende Betreuung in allen baurechtlichen Fragen.
Ein Beispiel für die erfolgreiche Tätigkeit der Kanzlei ist die Vertretung eines führenden Garten- und Landschaftsunternehmens in einem Großprojekt im Zusammenhang mit einer Mangelrüge. Das Unternehmen hatte im Rahmen eines öffentlichen Auftrags die Außenanlagen eines Neubaus gestaltet und war mit der Ausführung der Arbeiten fertig. Kurz darauf erhielt es jedoch eine Mangelrüge von dem Auftraggeber, der verschiedene Mängel an der Gestaltung der Außenanlagen beanstandete und eine Nachbesserung verlangte.
Die Kanzlei übernahm die Vertretung des Unternehmens und konnte eine weitere Eskalation der Situation verhindern, indem sie die Stellungnahmen zunächst noch als Ghost Writer fertigte. Das bedeutet, dass die Kanzlei die rechtlichen Argumente des Unternehmens formuliert hat, ohne dass diese als anwaltliche Schreiben erkennbar waren. Dadurch konnte das Unternehmen den Eindruck erwecken, dass es selbst über eine hohe juristische Kompetenz verfügt und sich nicht einschüchtern lässt. Gleichzeitig konnte die Kanzlei die rechtliche Lage sondieren und mögliche Lösungswege ausloten, ohne dass der Auftraggeber von der anwaltlichen Vertretung des Unternehmens Kenntnis erlangte.
Dieses Vorgehen erwies sich als prozesstaktisch sinnvoll, da es dem Unternehmen ermöglichte, seine Verhandlungsposition zu stärken und eine gütliche Einigung mit dem Auftraggeber zu erzielen, ohne einen langwierigen und kostspieligen Rechtsstreit zu riskieren. Die Kanzlei Hobohm Natalello Giloth aus Mainz konnte dabei aufzeigen, dass die Mängelrüge unberechtigt war und dass das Unternehmen seine vertraglichen Pflichten ordnungsgemäß erfüllt hatte.
Die Kanzlei aus Mainz und Alzey bietet ihren Mandanten nicht nur eine unmittelbare Vertretung bei Streitigkeiten im privaten Baurecht, sondern auch eine Art ausgelagerte Rechtsabteilung, die sie in Anspruch nehmen können. Das bedeutet, dass die Kanzlei ihre Mandanten bereits im Vorfeld eines Bauvorhabens berät und begleitet, um potentielle Konflikte zu vermeiden oder zu minimieren. Die Kanzlei unterstützt ihre Mandanten beispielsweise bei der Gestaltung und Prüfung von Bauverträgen, bei der Abnahme von Bauleistungen oder bei der Sicherung von Werklohnansprüchen. Durch diese präventive Beratung können die Mandanten ihre Rechtssicherheit erhöhen und ihre Haftungsrisiken reduzieren.
Das private Baurecht ist ein anspruchsvolles Rechtsgebiet, das für Bauunternehmer und Werkunternehmer viele Chancen, aber auch viele Gefahren birgt. Die Anwaltskanzlei Hobohm Natalello Giloth aus Mainz und Alzey hat sich auf dieses Gebiet spezialisiert und bietet ihren Mandanten eine professionelle und effektive Beratung und Vertretung in allen baurechtlichen Angelegenheiten.