Presserecht: Mittelständisches Unternehmen wehrt sich gegen unwahre Tatsachenbehauptungen
Die Anwaltskanzlei Hobohm Natalello Giloth aus Mainz vertritt derzeit ein mittelständisches Unternehmen im Bereich Presserecht. Inhaltlich geht es in dem Fall um eine redaktionelle Anfrage, aus der sich ergibt, dass bereits unwahre Tatsachen unterstellt wird, ohne dass der Firma die Möglichkeit eingeräumt wird zu diesen Vorwürfen Stellung zu nehmen. Der Fall zeigt, wie wichtig es …