Wer in eine Firma investiert oder mit ihr Geschäfte macht, möchte natürlich wissen, mit wem er es zu tun hat. Das Handelsregister ist eine öffentliche Datenbank, die wichtige Informationen über Unternehmen enthält, wie zum Beispiel die Rechtsform, die Anschrift, die Gesellschafter oder die Geschäftsführer. Seit einigen Jahren ist das Handelsregister für jedermann kostenfrei im Internet abrufbar. Das kann sich in manchen Fällen als sehr nützlich erweisen, wie ein aktuelles Beispiel aus unserer Kanzlei zeigt.
Eine Mandantschaft hatte erhebliche Beträge in eine Investmentfirma investiert, die hohe Renditen versprach. Nachdem die Firma jedoch keine Auszahlungen mehr leistete und eine Rückzahlung der Gelder verlangt wurde, stellte sich heraus, dass die Firma an der angegebenen Anschrift nicht mehr existierte. Es handelte sich offenbar um einen Betrugsfall. Die Mandantschaft wandte sich an uns, um ihre Ansprüche gerichtlich geltend zu machen.
Die erste Herausforderung bestand darin, die Firma und ihren Geschäftsführer ausfindig zu machen. Eine Recherche im Handelsregister ergab, dass die Firma noch eingetragen war, aber einen polnischen Geschäftsführer hatte. Dieser war jedoch nicht an der Firmenanschrift erreichbar. Wie sollte man nun eine Klage gegen die Firma zustellen?
Glücklicherweise bot das Handelsregister noch weitere Informationen an. Bei genauerem Hinsehen fiel uns auf, dass der polnische Geschäftsführer auch bei anderen Firmen als Geschäftsführer eingetragen war. Und bei einer dieser Firmen war seine Privatanschrift angegeben. Diese lag ebenfalls in Polen, aber immerhin hatten wir nun einen Anhaltspunkt für die Zustellung.
Wir beantragten daher beim zuständigen Gericht die Ersatzzustellung der Klage bei der GmbH an der Privatanschrift des Geschäftsführers. Dies ist möglich, wenn die Zustellung an der Firmenanschrift nicht möglich ist und der Geschäftsführer als gesetzlicher Vertreter der Firma gilt. Das Gericht gab unserem Antrag statt und ordnete die Ersatzzustellung an.
Damit haben wir einen wichtigen Schritt getan, um die Ansprüche unserer Mandantschaft durchzusetzen. Natürlich ist dies noch kein Garant für einen Erfolg, aber ohne das Handelsregister hätten wir kaum eine Chance gehabt, die Firma überhaupt zu erreichen.
Dieses Beispiel zeigt, wie wichtig es ist, das Handelsregister als Informationsquelle zu nutzen. Es kann nicht nur helfen, sich vor unseriösen Geschäftspartnern zu schützen, sondern auch bei der Durchsetzung von Ansprüchen gegen solche. Das Handelsregister ist daher ein wertvolles Instrument für jeden Anwalt und jeden Unternehmer.
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