Englische Unternehmen: Eintritt in den deutschen Markt durch Gründung einer unselbständigen Zweigstelle

Gesellschaftsrecht

Die Kanzlei Hobohm Natalello Giloth aus Mainz hat kürzlich einen neuen Mandanten gewonnen: einen führenden englischen Hersteller von natürlichen Werkstoffen für die Lack- und Pharmabranche. Das Unternehmen möchte seine Produkte auch auf dem deutschen Markt verstärkt anbieten und hat sich daher für die Gründung einer unselbständigen Zweigstelle in Deutschland entschieden.

Die Kanzlei Hobohm Natalello Giloth aus Mainz hat das Unternehmen bei diesem Schritt umfassend beraten und begleitet.

Eine unselbständige Zweigstelle ist eine organisatorische Einheit eines ausländischen Unternehmens, die in Deutschland Geschäfte tätigt, aber keine eigene Rechtspersönlichkeit hat. Das bedeutet, dass die Zweigstelle rechtlich und wirtschaftlich vom Mutterunternehmen abhängig ist und keine eigenen Verträge abschließen kann. Die Haftung für die Geschäfte der Zweigstelle liegt daher beim Mutterunternehmen.

Die Gründung einer unselbständigen Zweigstelle ist in der Regel einfacher und kostengünstiger als die Gründung einer eigenständigen Gesellschaft in Deutschland. Allerdings muss auch eine unselbständige Zweigstelle beim Gewerbeamt angemeldet werden und bestimmte steuerliche und buchhalterische Pflichten erfüllen. Außerdem muss die Zweigstelle einen Geschäftsleiter haben, der die Geschäfte vor Ort führt und das Mutterunternehmen vertritt.

Die Kanzlei Hobohm Natalello Giloth hat den englischen Mandanten bei allen rechtlichen Fragen rund um die Gründung der unselbständigen Zweigstelle unterstützt. Dazu gehörten unter anderem:

– Die Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen für die Tätigkeit in Deutschland
– Die Erstellung der notwendigen Anmeldeformulare und Unterlagen für das Gewerbeamt
– Die Beratung zu den steuerlichen und buchhalterischen Anforderungen in Deutschland
– Die Erstellung eines Geschäftsleitervertrags zwischen dem Mutterunternehmen und dem Geschäftsleiter der Zweigstelle
– Die Beratung zu den arbeitsrechtlichen Aspekten der Beschäftigung von Mitarbeitern in Deutschland
– Die Beratung zu den gewerberechtlichen Aspekten der Tätigkeit in Deutschland, insbesondere im Hinblick auf die Lack- und Pharmabranche

Die Kanzlei Hobohm Natalello Giloth aus Mainz verfügt über langjährige Erfahrung in der Begleitung von ausländischen Unternehmen bei der Gründung und dem Markteintritt in Deutschland. Die Kanzlei bietet eine individuelle und kompetente Beratung, die auf die Bedürfnisse der Mandanten zugeschnitten ist. Die Kanzlei versteht sich als Partner der Mandanten und unterstützt sie bei allen rechtlichen Herausforderungen, die mit dem deutschen Markt verbunden sind.

Die Kanzlei Hobohm Natalello Giloth freut sich über die erfolgreiche Gründung der unselbständigen Zweigstelle des englischen Mandanten und wünscht ihm viel Erfolg bei seinen Geschäften in Deutschland.