Beratung von Landwirten beim Grundstückserwerb

Die Kanzlei Hobohm Natalello Giloth hat jüngst einen Landwirt aus Hessen erfolgreich beim Erwerb mehrerer Grundstücke beraten. Unser Mandant wollte unter anderem seine landwirtschaftliche Fläche erweitern und hatte ein attraktives Angebot erhalten.  In dem Zusammenhang  haben wir uns insbesondere mit dem Vorkaufsrecht von Landwirten befasst, das in § 12 des Grundstückverkehrsgesetzes (GrdstVG) geregelt ist. Dieses Recht ermöglicht es Landwirten, bei einem Verkauf von landwirtschaftlichen Flächen an Nichtlandwirte ein Vorkaufsrecht auszuüben, um die Zersplitterung und Verknappung von Agrarflächen zu vermeiden. Das Vorkaufsrecht gilt jedoch nicht nur für Landwirte, sondern auch für die Gemeinden, die Länder oder den Bund, wenn sie ein öffentliches Interesse an der Fläche haben.

Wir haben unseren Mandanten bei der Prüfung der Verträge  und der Abwicklung des Kaufs unterstützt.

Unsere Kanzlei verfügt über eine große Kompetenz in der Betrauung von Landwirten und Winzern, die wir seit vielen Jahren in allen rechtlichen Fragen begleiten. Wir kennen die Besonderheiten und Herausforderungen dieser Branche und bieten individuelle Lösungen an. Unsere Rechtsanwältin Frau Klimmer-Berres ist eine ehemalige Juristin des Bauernverbands Hessen und verfügt über ein umfassendes Fachwissen im Agrarrecht. Sie ist Ihre Ansprechpartnerin für alle Fragen rund um den Erwerb, die Veräußerung oder die Pacht von landwirtschaftlichen Flächen. Sie hat bereits zahlreiche Landwirte und Winzer erfolgreich vertreten, z.B. bei Streitigkeiten mit Pächtern, Nachbarn oder Behörden.