Erfolgreiche Durchsetzung von Ansprüchen aus der Übernahme eines Franchisevertrags

Die Kanzlei hat kürzlich einen Franchisenehmer erfolgreich vertreten, der mehrere Restaurants von einem ehemaligen Franchisegeber übernommen hatte. Im Zuge der Vertragsabwicklung kam es zu Streitigkeiten zwischen den Parteien, ob und in welcher Höhe noch gegenseitige Ansprüche bestanden. Dabei mussten verschiedene Besonderheiten beachtet werden, da der Vertrag sowohl im Bereich der Gewährleistung als auch bei der Abgrenzung von Verbindlichkeiten spezielle Regelungen enthielt. Die Kanzlei konnte schließlich – nachdem sie vor dem Landgericht Klage eingereicht hatte – einen Vergleich erzielen, der für beide Seiten zufriedenstellend war. Damit kann sich die Mandantschaft nun wieder auf ihr Kerngeschäft konzentrieren. Ein Erfolg für alle Beteiligte. 

Die Kanzlei ist eine auf Handels- und Gesellschaftsrecht spezialisierte Kanzlei, die ihre Mandanten sowohl bei der Gestaltung von Verträgen als auch bei der außergerichtlichen und/oder gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen unterstützt. Ob es sich um Franchise-, Lizenz-, Vertriebs- oder Kooperationsverträge handelt, die Kanzlei verfügt über die erforderliche Expertise und Erfahrung, um die Interessen ihrer Mandanten optimal zu vertreten. Die Kanzlei berät und vertritt sowohl nationale als auch internationale Mandanten in allen Fragen des Handels- und Gesellschaftsrechts.