Hobohm & Kollegen siegen über 261.800 € vor dem Landgericht Mainz
Ein Schwerpunkt der Kanzlei liegt bereits seit jeher auf dem Bereich der Prozessführung. So hat die Kanzlei Hobohm & Kollegen Jahrzehnte lang alle Forderungsausfälle der Massa-Märkte (heutiger Real Markt) geltend gemacht. Auch heute noch führt die Kanzlei führt pro Jahr über 500 gerichtliche bzw. außergerichtliche Streitigkeiten, wobei ein Schwerpunkt mittlerweile auf der Führung komplexer Rechtstreitigkeiten aus dem Bereich Wirtschaftsrecht liegt.
Passend zu Beginn des neuen Jahres konnte die Kanzlei Hobohm in Mainz dabei einen weiteren Sieg in einer umfangreichen Maklerstreitigkeit erzielen.
In dem Verfahren, welches vor dem Landgericht Mainz geführt wird, geht es um die Vermittlung eines Gewerbeobjekts in einer Größenordnung von über 3 Millionen Euro. Die Vermittlungen derartiger Objekte erfolgt in der Praxis teilweise über Maklerketten, die sich unter einander wiederrum die Gebühren teilen.
Die Anwälte der Kanzlei Hobohm & Kollegen aus Mainz konnten dabei das Gericht davon überzeugen, dass die Vermittlung des Objekts auf die kausale Mitwirkung des Mandanten zurückzuführen ist.
Aus der Kanzlei Hobohm & Kollegen waren in dem Verfahren involviert:
- Rechtsanwalt Alexander Hobohm (Partner)
- Rechtsanwalt Dr. jur. André Natalello (Partner)
- Rechtsanwalt Elias Horst (Associate)
Die Kanzlei berät diverse Firmen im Bereich Litigation. Durch die Kanzleigröße können auch komplexe Rechtstreitigkeiten erfolgreich durchgesetzt werden. Zu den aktuellen Referenzen zählen:
- OLG Frankfurt: Erfolgreiche Durchsetzung einer Forderung >1,5 Mio. € mit Bezügen zu Fragen ausländischer Insolvenzordnungen (Erfolgreiche Vertretung in zwei Instanzen)
- LG Frankfurt: Erfolgreiche Durchsetzung einer Forderung >3 Mio €
- LG Mainz: Vergleichsweise Beilegung einer IT-Streitigkeit (Vergleichssumme >800.000 €)
- Außergerichtlich: Erfolgreiche Geltendmachung von Forderungen aus dem Bereich der Vermittlung von Investoren (Forderung >150.000 €)