LG Mainz: Hobohm & Kollegen erzielen Vergleich über 800.000 € in IT-Streitigkeit
Vor dem LG Mainz verklagte die Kanzlei Hobohm & Kollegen Namens und in Vollmacht eines mittelständischen IT Unternehmens ein Industrieunternehmen wegen der Verletzung einer Exklusivitätsvereinbarung aus dem IT-Sektor.
Im Rahmen einer Exklusivitätsvereinbarung war der Mandant berechtigt und verpflichtet, die gesamte IT-Infrastruktur des verklagten Unternehmens zur Verfügung zu stellen. Aufgrund diverser Vorkommnisse lag ein Vertragsbruch nahe, wobei der konkrete Umfang unklar war.
Nach anwaltlicher Beratung und diversem außergerichtlichem Schriftverkehr reichte die Kanzlei Hobohm & Kollegen vor der Landgericht Mainz eine sogenannte Stufenklage ein.
Dabei begehrte die Kanzlei Hobohm & Kollegen zunächst für den Mandanten Auskunft über den Umfang des Vertragsbruchs. Im Rahmen der Klage wurde auf der weiteren Stufe der sich hieraus ergebende Schaden mit eingeklagt.
Nach umfangreichen Verhandlungen gelang der Kanzlei Hobohm & Kollegen, vertreten durch Herrn Dr. Natalello, ein Vergleich, bei dem sich die Gegenseite dazu verpflichtete einen Betrag in Höhe von 800.000 € netto zu zahlen.