Forderungseinzug für Unternehmen (Inkasso): HNG Law erneut erfolgreich

Die Kanzlei Hobohm Natalello Giloth aus Mainz hat erneut einen Erfolg für eine ihrer Mandantinnen erzielt. Die Mandantin, ein Unternehmen aus Mainz, hatte eine offene Forderung gegenüber einem anderen Unternehmen, die trotz mehrfacher Mahnung nicht beglichen wurde. Die Kanzlei übernahm die außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung der Forderung und konnte schließlich die Begleichung der Hauptforderung durch die Gegenseite erreichen.

Wie läuft ein solches Verfahren ab? Zunächst versucht die Kanzlei, die Forderung außergerichtlich durchzusetzen. Dazu werden der Gegenseite die Rechnung und die Mahnungen nochmals übersandt und eine Zahlungsfrist gesetzt. In vielen Fällen kommt es dann schon zu einer Zahlung oder einer Einigung. 

Sollte die Gegenseite außergerichtlich nicht reagieren, wird ein Mahnverfahren eingeleitet. 

Ein Mahnverfahren ist ein vereinfachtes Verfahren, das ohne mündliche Verhandlung auskommt. Die Kanzlei Hobohm Natalello Giloth aus Mainz stellt sodann beim zuständigen Gericht einen Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids, in dem die Höhe der Forderung, die Zinsen und die Kosten aufgeführt sind. Der Mahnbescheid wird der Gegenseite zugestellt und diese hat dann zwei Wochen Zeit, um Widerspruch einzulegen oder zu zahlen. Wenn keine Reaktion erfolgt, kann die Kanzlei einen Vollstreckungsbescheid beantragen, der einen vollstreckbaren Titel darstellt. Das heißt, die Kanzlei kann dann einen Gerichtsvollzieher beauftragen, die Forderung zwangsweise einzutreiben.

Wenn die Gegenseite Widerspruch einlegt, wird das Mahnverfahren in ein streitiges Verfahren übergeleitet. Unsere Kanzlei in Mainz muss dann eine Klageschrift verfassen, in der sie die Forderung begründet und Beweise anführt. Die Gegenseite kann dann eine Klageerwiderung schreiben, in der sie die Forderung bestreitet oder eigene Ansprüche geltend macht. Das Gericht setzt dann einen Termin für eine mündliche Verhandlung an, in der beide Seiten ihre Argumente vortragen können. Schließlich entscheidet das Gericht sodann regelmäßig durch Urteil.

Nicht aber im vorliegenden Fall. In dem vorliegenden Fall hat die Gegenseite zunächst gar nicht auf die außergerichtlichen Schreiben reagiert. Nachdem sie einen Mahnbescheid erhalten hatte, legte sie Widerspruch ein, ohne jedoch Gründe anzugeben. Die Kanzlei musste daher Klage erheben und die Forderung ausführlich darlegen. Offenbar hat das gegnerische Unternehmen dann eingesehen, dass es keine Aussicht auf Erfolg hatte und zahlte die Hauptforderung. Allerdings blieben die Zinsen offen.

Hier ist zu beachten, dass im unternehmerischen Bereich bei Entgeltforderungen ein erhöhter Zinssatz von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gilt. Das bedeutet, dass sich bei längeren Zahlungsverzögerungen erhebliche Zinsbeträge ansammeln können. Die Kanzlei hat daher die Klage nur teilweise für erledigt erklärt und den Anspruch auf Zinsen weiterverfolgt. Wenn die Gegenseite auch diese nicht zahlt, wird das Gericht ihr diese zusprechen.

Die Kanzlei Hobohm Natalello Giloth aus Mainz verfügt über langjährige Erfahrung und Kompetenz im Bereich des Forderungsmanagements. Sie vertritt eine Vielzahl von Unternehmen aus dem Raum Mainz, Wiesbaden und Umgebung bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen. Wenn Sie auch offene Forderungen haben oder Fragen zu diesem Thema haben, können Sie sich gerne an die Kanzlei wenden.

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