Ein Unternehmer aus Mainz erwarb einen gebrauchten Gabelstapler aus dem Norden Deutschlands von einem weiteren Unternehmer. Der Vertragsschluss im B2B-Bereich erfolgte dabei unter Ausschluss der Gewährleistung. Im Hinblick auf die räumliche Distanz zwischen Mainz und den nördlichen Regionen Deutschlands erfolgte der Kauf ohne weitere Besichtigung.
Nach Anlieferung des Gabelstaplers in die Region von Mainz, stellte der Mandant unmittelbar fest, dass diverse Mängel am Fahrzeug vorhanden waren, die dem Verkäufer nicht unbemerkt geblieben sein konnten.
Die Anwaltskanzlei Hobohm Natalello Giloth aus Mainz prüfte die Sach- und Rechtslage und empfahl dem Mandanten seine Ansprüche außergerichtlich und notfalls auch gerichtlich geltend zu machen.
Auch beim Ausschluss der Gewährleistung stehen Käufer nämlich nicht schutzlos dar. So bezieht sich ein Ausschluss der Gewährleistung in keinem Fall auf arglistig verschwiegene Mängel. Von einer „Arglist“ ist dann die Rede, wenn dem Verkäufer vorsätzliches Handeln nachgewiesen werden kann.
Im vorliegenden Fall konnte dem Verkäufer nicht unbemerkt geblieben sein, dass die Radbolzen des Fahrzeugs abgerissen waren. Da der Verkäufer die Mängel trotz Fristsetzung bis heute nicht behoben hat, hat Anwalt Dr. Natalello aus der Kanzlei Hobohm Natalello Giloth den Rücktritt vom Vertrag erklärt und zur Rückzahlung des Kaufpreises Zug-um-Zug gegen Rückerstattung des Kaufpreises aufgefordert. Der Verkäufer verweigerte – trotz anwaltlicher Vertretung – weiterhin die Zahlung, sodass eine Klage vor dem Landgericht Mainz geboten war.
Mittlerweile hat das Landgericht Mainz in einem Hinweisbeschluss zu erkennen gegeben, dass es der Argumentation der Anwaltskanzlei Hobohm Natalello Giloth folgt und nach der Beweisaufnahme von einer arglistigen Täuschung ausgeht.
Streitig ist derzeit nur noch, in welchem Umfang vom Verkäufer auch eine Entschädigung für einen Nutzungsausfall zu zahlen ist.
Das Team der Anwaltskanzlei Hobohm Natalello Giloth berät Unternehmen in nahezu allen Rechtsgebieten durch einen jeweils spezialisierten Anwalt. Gern beraten wir auch Ihr Unternehmen bei Rechtsfragen jeglicher Art.
So leitet Rechtsanwalt Dr. Natalello – Geschäftsführender Partner – den unternehmensrechtlichen Bereich der Kanzlei. Zu diesem Bereich gehört das private und öffentliche Wirtschaftsrecht, sowie die Vertretung von Unternehmen in arbeitsrechtlichen Prozessen. Zum Team gehört Rechtsanwalt Elias Horst, der in seiner Beratung als Anwalt einen Schwerpunkt auf die Beratung von Mainzer Mandanten im Bereich Privaten Baurecht, Arbeitsrecht und Bankrecht hat. Rechtsanwältin Werner ist Ihr Anwalt für Fragen aus dem Bereich Vertragsrecht und Gesellschaftsrecht. Rechtsanwältin Klimmer-Berres berät Sie innerhalb des Teams in allen Fragestellungen aus dem Bereich des öffentlichen Wirtschaftsrechts. Das gewerbliche Mietrecht wird von Rechtsanwalt Ruble betreut, der zudem über große Expertise im Bereich Markenrecht und Wettbewerbsrecht verfügt.