Gesellschaftsrecht: Die fehlerhafte Gesellschaft

Gesellschaftsrecht: Die fehlerhafte Gesellschaft

Herzstück einer jeden Gesellschaft ist der Gesellschaftsvertrag, die sogenannte Satzung. Viele Unternehmer, gerade im Startup Bereich, erstellen derartige Satzungen bei Personengesellschaften (insbesondere der GbR) eigenständig ohne Hinzuziehung von Rechtsbeiständen. Dies kann dazu führen, dass Mängel bei Abschluss (oder Änderung) des Gesellschaftsvertrags vorliegen. 

Problemstellungen treten in solchen Konstellationen dann auf, wenn die fehlerhaft gegründete Gesellschaft aufgelöst werden soll oder Dritte die Gesellschaft bzw. die Gesellschafter in Anspruch nehmen wollen. 

In einer solchen Konstellation stellt sich nämlich die Frage, ob die fehlerhaft gegründete oder fehlerhaft geänderte Gesellschaft als wirksam zu betrachten ist oder ob angenommen wird, dass die Gesellschaft niemals existierte.

Die Rechtsprechung löst diese Fragestellung über die „Grundsätze der fehlerhaften Gesellschaft“. 

Demnach wird die fehlerhafte Gesellschaft  – trotz der Fehlerhaftigkeit des Gesellschaftsvertrags – als vorhanden angesehen. Die Voraussetzungen hierfür sind jedoch: 

  • Der Gesellschaftsvertrag bzw. die Satzung muss abgeschlossen worden sein und die Parteien müssen gewollt haben, dass der Vertrag wirksam ist. 
  • Es muss ein Mangel vorliegen, der  den Gesellschaftsvertrag insgesamt unwirksam macht (bspw. Anfechtung, Verletzung von Formvorschriften) 
  • Das Gesellschaftsverhältnis muss bereits in Gang gesetzt worden sein 
  • Es dürfen keine schutzwürdigen Interessen entgegenstehen

Rechtsfolge einer solchen fehlerhaften Gesellschaft ist, dass die Gesellschaft als bestehend behandelt wird. Außerdem können die Gesellschafter dann, wenn Sie Haftungsansprüchen Dritter ausgesetzt sind, nicht einwenden, dass die Gesellschaft schon nicht bestehe. 

Haben auch Sie Fragestellungen aus dem Bereich Gesellschaftsrecht? Die bereits im Jahr 1959 gegründete mittelständische Kanzlei Hobohm & Kollegen berät Sie gern. 

Beratungsgespräche können in deutsch, englisch, italienisch oder türkisch wahrgenommen werden. 

Termine sind als Videocall oder persönlich an unseren Standorten in Alzey, Frankfurt, Mainz, Kirchheimbolanden und Osthofen jederzeit möglich.