Dieselabgasskandal: Nun auch FIAT?

Dieselabgasskandal: Nun auch Fiat?

Nun auch Fiat?

In den letzten Jahren hat der Dieselabgasskandal im Zusammenhang mit Volkwagen die Gerichte, aber auch die Kanzlei zeitlich sehr in Anspruch genommen. Für unsere Mandanten konnten wir viele erfolgreiche Klagen durchsetzen.

Auch bei dem Autohersteller Fiat steht nunmehr ein Verdacht der Dieselmanipulation im Raum. Auch hier ist es möglich, dass Besitzer eines im Verdacht stehenden Fahrzeuges ihre Rechte analog zum VW-Abgasskandal geltend machen können.

Dies betrifft vor allem Besitzer, deren Diesel nicht älter als 24 Monate ist und die Euro-6-Norm erfüllt (Euro 6d oder Euro 6dtemp sind nicht betroffen). Bei diesen Fahrzeugen ist die sogenannte Sachmängelhaftungsfrist noch nicht abgelaufen. Unsere Anwälte beraten Sie gerne inwieweit Sachmängelhaftungsansprüche im Raum stehen.

Auf Anfrage einer Anwaltskanzlei hat das Kraftfahrtbundesamt  mitgeteilt, dass es durch eigene Tests Hinweise auf die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung habe. Ein Rückruf wurde jedoch noch nicht angeordnet, da das Kraftfahrtbundesamt die Zuständigkeit bei den italienischen Behörden sineht. Ob die festgestellten Verdachtsmomente ausreichen, um eine Mangelhaftigkeit zu bejahen, kann bislang nicht beantwortet werden. Eine erste Gerichtsverhandlung in Sachen Fiat ist beim LG Freiburg für den 25.1.2021 terminiert.

Bei Fahrzeugen, die bereits älter als 24 Monate sind und die Sachmängelhaftungsfrist bereits abgelaufen ist, droht aktuell noch kein Risiko, durch Zeitablauf Rechte zu verlieren. Hier kann zunächst noch zugewartet und die künftige Entwicklung abgewartete werden. Die Verjährungsfrist beträgt für diese Verstöße drei Jahre ab dem öffentlichen Bekanntwerden des Verdachts von Manipulationen. Geht man davon aus, dass die Manipulationsvorwürfe der Allgemeinheit erst in diesem Jahr bekannt geworden sind, wird die Verjährungsfrist daher voraussichtlich erst mit Schluss des Jahres zu laufen beginnen. Sie endet dann frühestens am 31.12.2023.

Es gibt bisher noch keine Gutachten, die eine (vorsätzliche) Manipulation nachweisen. Zum jetzigen Zeitpunkt stellt die Staatsanwaltschaft noch Ermittlungen an. Falls diese den Vorwurf der vorsätzlichen Manipulation (wie beim VW-Abgasskandal) bestätigen, ist dieses Ergebnis im Zivilverfahren verwendbar, was zur Folge hat, dass die Beweisführung für Geschädigte deutlich erleichtert wird und weitere individuelle Gutachten ggf. entbehrlich sind.

Welche Modelle sollen betroffen sein?

Marke (Modell): FIAT, JEEP, ALFA ROMEO, IVECO

Abgasnorm: Euro 5 und 6

Motor:

  • 1,3 Liter Multijet; 1,3 Liter 16V Multijet
  • 1,6 Liter Multijet; 1,6 Liter
  • 2,0 Liter Multijet; 2,0 Liter
  • 2,2 Liter Multijet II
  • 2,3 Liter; 2,3 Liter Multijet
  • 3,0 Liter

Baujahr/Erstzulassung

2014 bis 2019

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