RAin Klimmer-Berres verstärkt Hobohm & Kollegen Mainz
Die Anwaltskanzlei Hobohm & Kollegen expandiert weiter. Mit Frau Rechtsanwältin Christina Klimmer-Berres konnte die Kanzlei eine Expertin für öffentliches Recht gewinnen.
Frau Rechtsanwältin Klimmer-Berres arbeitete zuvor in einer mittelständischen Anwaltskanzlei unter anderem im Bereich Vergaberecht. Weitere Berufserfahrung sammelte sie sodann als Justiziarin im Hessischen Bauernverband. Nebenberuflich arbeite sie auch zu diesem Zeitpunkt weiterhin in einer Anwaltskanzlei. Die Schwerpunkte lagen hierbei erneut im Bereich des öffentlichen Rechts. So beschäftigte sich Frau Klimmer-Berres intensiv mit öffentlichem Baurecht, Verwaltungsrecht, Beamtenrecht und Agrarrecht.
Frau Rechtsanwältin Klimmer-Berres wird sich in der Anwaltskanzlei Hobohm & Kollegen weiterhin mit dem öffentlichen Recht beschäftigen.
„Wir sind uns sicher mit Frau Rechtsanwältin Klimmer-Berres eine große Bereicherung für unser Mainzer Team gefunden zu haben. Die Kanzlei Hobohm & Kollegen vertritt bereits seit Jahrzehnten Bauern, Winzer und Unternehmen umfassend im öffentlichen Wirtschaftsrecht. Mit Frau Klimmer-Berres können wir nunmehr eine Spezialistin für diesen Bereich in den eigenen Reihen begrüßen“, meint Dr. jur. André Natalello (Geschäftsführender Partner).
Frau Rechtsanwältin Klimmer-Berres wird sich künftig jedoch nicht nur mit den Bereichen des öffentlichen Wirtschaftsrecht beschäftigen. Frau Klimmer-Berres ist dabei auch die Vertretung von Einzelpersonen sehr wichtig.
So konnte Frau Klimmer-Berres in letzter erfolgreich Kita-Platzklagen schnell und zügig durchsetzen.
Seit 1. August 2013 besteht nämlich für Kinder, die zwischen einem und drei Jahre alt sind, grundsätzlich ein rechtlicher Anspruch auf einen Kitaplatz bzw. auf die Betreuung durch eine Tagesmutter bzw. einen Tagesvater.
Unter bestimmten Voraussetzungen besteht ein solcher Anspruch auch schon vor Beendigung des ersten Lebensjahrs.
Auch wenn ein Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz besteht, ist dieser nicht garantiert und gerade in Mainz wird dieser betroffenen Eltern immer wieder verwehrt.
Eltern haben dennoch die Möglichkeit, einen Kitaplatz für ihren Nachwuchs beim örtlich zuständigen Verwaltungsgericht einzuklagen. Frau Klimmer-Berres gelang es dabei jedoch zuletzt immer wieder, auch ohne den etwas längeren über ein Verwaltungsverfahren in Mainz Kita-Plätze für betroffene schnell und zügig geltend zu machen.
„Dies ist für Betroffene oft eine große Erleichterung“, meint Rechtsanwältin Klimmer-Berres.
Haben auch Sie Beratungsbedarf im öffentlichen Recht? Frau Klimmer-Berres berät Sie gern.