Wie bei jeder menschlichen Beziehung kommt es auch bei Gesellschaftern zu Streitigkeiten. Sie erkennen, dass eine Zusammenarbeit nicht mehr möglich ist. In einem solchen Fall ist die Trennung oftmals die einzig vernünftige Option.
Die Modalitäten einer Trennung hängen dabei von der Gesellschaftsform, den gesetzlichen Bestimmungen und auch entscheidend von der Satzung ab.
Die Kanzlei der Rechtsanwälte Hobohm und Kollegen prüft für Mandanten die unterschiedlichen Möglichkeiten einer Trennung und entwickelt eine Strategie, die den wirtschaftlichen Interessen der Mandanten am besten Rechnung trägt.
Häufig stehen die Kündigung der Gesellschaft, die Veräußerung der Gesellschaft an Dritte oder die Veräußerung der Gesellschaft an andere Gesellschafter als Mittel der Wahl zur Verfügung.
Im letzten Jahr hat die Kanzlei die Trennung mehrerer Gesellschafter begleitet.
So haben die Rechtsanwälte Alexander Hobohm und André Natalello mit ihrem juristischen Rat Gesellschaftern einer oHG aus der Immobilienbranche eine einvernehmliche Trennung ermöglicht.
Aktuelle Mandate betreffen unterschiedliche Branchen:
• IT Branche – Trennung eines Gesellschafters von einer GmbH
• Abfallmanagement – Anteilsveräußerung von GmbH-Anteilen
• Getränkeindustrie – Ausstieg eines GmbH-Gesellschafters
• Immobilienbranche – Trennung von GmbH-Gesellschaftern
Die Rechtsanwälte Dr. Natalello und Hobohm stehen auch Ihnen gerne bei Rechtsfragen rund um das Gesellschaftsrecht zur Verfügung (06731 – 3211).