wir freuen uns, Ihnen in diesem Blogbeitrag von einem unserer jüngsten Erfolge in der Anwaltskanzlei berichten zu können. Unser Mandant wurde mit dem schwerwiegenden Vorwurf des Computerbetrugs nach § 263a StGB konfrontiert. In einem intensiven Verfahren konnten wir jedoch erfolgreich darlegen, dass unserem Mandanten dieser Tatvorwurf nicht nachgewiesen werden konnte und erreichten eine Einstellung des Verfahrens.
Der Fall von Wirtschaftskriminalität, dem unser Mandant ausgesetzt war, war äußerst komplex und erforderte eine umfassende und fundierte Verteidigungsstrategie. Unsere Kanzlei verfügt über ein erfahrenes Team von Rechtsanwälten mit tiefgreifendem Fachwissen im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts. Das Team wird dabei von unserem Namenspartner Rechtsanwalt Christian Giloth – Fachanwalt für Strafrecht – geleitet.
Eine entscheidende Komponente, die zu diesem Erfolg führte, war die frühzeitige Einbindung unserer Anwaltskanzlei in den Fall. Oftmals sind Mandanten verunsichert, ob sie bereits in der Ermittlungsphase einen Anwalt hinzuziehen sollten. Allerdings hat sich gezeigt, dass eine rechtzeitige Beauftragung eines erfahrenen Strafverteidigers von entscheidender Bedeutung sein kann.
Zu Beginn des Ermittlungsverfahrens haben Strafverfolgungsbehörden und Staatsanwaltschaften noch nicht alle Beweise gesammelt oder möglicherweise sogar Verdachtsmomente fehlinterpretiert. In dieser kritischen Phase können wir als Anwälte aktiv eingreifen, Beweismittel sichten und analysieren sowie rechtliche Schlupflöcher aufspüren, die unseren Mandanten zugutekommen könnten. Durch unsere frühe Einbindung können wir potenziell rechtswidrige Ermittlungsmethoden erkennen und deren Verwendung verhindern, was sich positiv auf den weiteren Verlauf des Verfahrens auswirken kann.
In diesem speziellen Fall von Wirtschaftskriminalität war es uns möglich, eine umfangreiche Verteidigungsstrategie zu entwickeln und unserem Mandanten juristischen Beistand zu gewähren, der ihm half, den Vorwürfen standzuhalten. Unser Fachanwalt für Strafrecht konnte darlegen, dass keine hinreichenden Beweise für den Computerbetrug vorlagen und somit der Tatverdacht gegen unseren Mandanten unbegründet war.
Unser Ziel ist es immer, das beste Ergebnis für unsere Mandanten zu erzielen und ihre Rechte zu schützen. Mit Hingabe und juristischem Know-how setzen wir uns für die Interessen unserer Klienten ein und streben nach Gerechtigkeit.
Abschließend möchten wir betonen, dass es in Fällen von Wirtschaftskriminalität und anderen Straftaten von großer Bedeutung ist, so früh wie möglich einen spezialisierten Anwalt hinzuzuziehen. Die Expertise und Erfahrung einer Anwaltskanzlei können den entscheidenden Unterschied zwischen Erfolg und Misserfolg in einem strafrechtlichen Verfahren ausmachen.
Wenn Sie selbst mit rechtlichen Herausforderungen konfrontiert sind oder Unterstützung benötigen, zögern Sie nicht, unsere Kanzlei in Alzey, Mainz, Frankfurt oder Kirchheimbolanden zu kontaktieren. Wir stehen Ihnen mit unserem Wissen und unserer Kompetenz zur Seite.