Mercedes Benz: Neues vom Dieselabgasskandal (Diesel-Gate)
Jüngst hat der Bundesverband der Verbraucherzentrale (vzbv) eine Musterfeststellungsklage gegen die Daimler AG beim Oberlandesgericht Stuttgart eingereicht.
Der Vorwurf:
Daimler AG habe in verschiedenen Motoren unzulässige Abschalteinrichtungen verbaut und so deren Abgaswerte manipuliert.
Die Musterfeststellungsklage ist dabei auf den Diesel-Motortyp OM651 beschränkt.
Zu den Modellen:
Betroffen seien folgende Modelle:
GLC 220d 4 Matic
GLC 250d 4 Matic
GLK 200 CDI
GLK 220 CDI
GLK 220 CDI 4Matic
GLK 220 BlueTec
GLK 250 BlueTec
Die Musterfeststellungsklage zielt dabei, wie auch Individualklagen darauf ab, ob die Daimler AG sittenwidrig und vorsätzlich gehandelt hat. Dabei konzentriert sich der Vorwurf nicht auf das sogenannte „Thermofenster“, sondern auf zahlreiche andere Manipulationen am Motor. Streitig ist die AdBlue-Harnstofflösung, um die Abgasrückführung und die Temperaturregelung für das Kühlwasser.
Das Kraftfahrtbundesamt hat bereits 2018 für knapp 50.000 Fahrzeuge der oben genannten Modelle Rückrufe angeordnet, wogegen sich die Daimler AG jedoch zur Werh gesetzt hat. Über dieses Verwahren ist noch nicht abschließend entschieden worden.
Der vzbv klagt nun vor dem Oberlandesgericht Stuttgart auf Feststellung, dass in den genannten GLC- und GLK-Modellen unzulässige Abschalteinrichtungen verbaut wurden und dass diese Manipulationen sittenwidrig waren und vorsätzlich erfolgten.
Für Fälle, in denen die Mercedes-Benz Bank AG den Fahrzeugkauf finanziert hat, soll das Gericht zudem die Unzulässigkeit einer problematischen AGB-Klausel feststellen.
Gern beraten wir Sie auch individuell im Zusammenhang mit dem Diesel-Abgasskandal. Die Kanzlei Hobohm & Kollegen ist ADAC-Vertragsanwalt und daher stets auf dem aktuellen Stand in Sachen Verkehrsrecht.