Compliance: Hobohm & Kollegen klären Untreueverstoß auf
Die Kanzlei Hobohm & Kollegen wurde von der Geschäftsführung eines Unternehmens zur Aufklärung von finanziellen Unstimmigkeiten im sechsstelligen Bereich beratend herangezogen.
Nachdem die Kanzlei Hobohm & Kollegen, die interne Compliance Abteilung und die Staatsanwaltschaft gemeinschaftlich den Sachverhalt und damit die Untreuevorwürfe aufarbeiten konnten, hat die Kanzlei Hobohm & Kollegen erfolgreich Schadensersatzansprüche gegenüber dem handelnden Mitarbeiter geltend gemacht.
Der handelnde Mitarbeiter unterwarf sich dabei einem notariellen Schuldanerkenntnis. Weiterhin konnte über die Versicherung des Unternehmens eine Kompensation erwirkt werden.
Im wirtschaftsstrafrechtlichen Bereich und bei Complianceverstößen berät Sie Rechtsanwalt Christian Giloth (Fachanwalt für Strafrecht).