Projektfinanzierung: Hobohm Natalello Giloth beraten Bank im Kontext einer Projektfinanzierung eines Renewable Energy Start Ups

Das Unternehmensrechtsteam der Kanzlei Hobohm Natalello Giloth hat jüngst eine deutsche Bank im Kontext einer Projektfinanzierung beraten.

Inhaltlich ging es um ein Vorhaben aus dem Bereich Renewable Energy. Aufgabe der Kanzlei war es für die Bank etwaige Risiken im Kontext einer angedachten Projektfinanzierung herauszuarbeiten.

Das Start Up bot dabei ein innovatives Produkt an, sodass die Bank noch nicht auf rechtliche und wirtschaftliche Erfahrungswerte in diesem Kontext zurückgreifen konnte. Das Anwaltsteam der Kanzlei in Mainz und das Team der Kanzlei in Alzey haben dabei Hand in Hand gearbeitet. Ein besonderes Augenmerk galt dabei dem eigentlichen Business Case und dessen rechtlicher Umsetzbarkeit. Bei einer fehlerhaften rechtlichen Gestaltung hätte für die Bank das Risiko einer fehlenden werthaltigen Sicherheit bestanden. Die Auswertung konnte dabei aufzeigen, dass mit ein paar vertraglichen Anpassungen das Modell ein tragfähiges und – ausgenommen von wirtschaftlichen Erwägungen – aus rechtlicher Sicht finanzierbares Projekt darstellt.

Die Kanzlei Hobohm Natalello Giloth konnte in dem Kontext erneut Ihr Know-How im Bereich Renewable Energy und im Bereich Finanzierungen unter Beweis stellen.

„Es hat uns sehr viel Freude bereitet mal wieder im Kontext einer Projektfinanzierung beraten zu dürfen. Bei Projektfinanzierungen sind das Betriebsrisiko und das Fertigstellungsrisiko nie zu unterschätzen. Vor diesem Hintergrund ist es wichtig, das eigentliche Projekt genau zu betrachten. Das Spannende an dem gegenständlichen Projekt war, dass es wirklich innovativ war und auch die rechtliche Machbarkeit des Business Case kritisch zu prüfen war. Eine schöne Abwechslung zu typischen Immobilienprojektfinanzierungen.“,

Dr. jur. André Natalello – Geschäftsführender Partner des Bereichs Unternehmenskunden