Fahrlässigkeit im Strafrecht

Fahrlässigkeit – was ist das eigentlich?

Neben fahrlässiger Tötung (§ 222 StGB), fahrlässiger Körperverletzung (§ 229 StGB) oder fahrlässiger Trunkenheit am Steuer (§ 316 Absatz 2 StGB) existieren noch weitere Fahrlässigkeitsdelikte.
Aber ist die umgangssprachliche Definition „unvorsichtig oder verantwortungslos“ eigentlich auch juristisch haltbar für diese Straftaten?

Fahrlässigkeit im Strafrecht ist nach ganz herrschender Meinung das außer Acht lassen der erforderlichen Sorgfalt, so auch in § 276 BGB definiert. Ob dies bewusst oder unbewusst findet ist für die Strafbarkeit im Strafrecht nicht relevant. Es wird jedoch bei der Höhe der Strafe durchaus berücksichtigt.

Wenn fahrlässiges Handeln also nicht direkt bewusst gegen die Rechtsordnung gerichtet ist, wieso ist das dann überhaupt strafbar?

Es ist wichtig zu wissen, dass nicht jedes fahrlässige Handeln strafbar ist. Nach § 15 StGB ist fahrlässiges Handeln nur strafbar, wenn es vom Gesetz ausdrücklich normiert ist. Ansonsten ist nur vorsätzliches Handeln strafbar. Erwähnenswert ist ebenfalls, dass das Strafmaß bei Fahrlässigkeitsdelikten immer wesentlich geringer ausfällt, als bei vorsätzlich begangenen Taten.

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