Erfolgreiche Beratung bei Exit aus Franchisevertrag: Anwaltskanzlei Hobohm Natalello Giloth unterstützt Unternehmen bei Vertragsbeendigung

Anwalt Mainz

Die Anwaltskanzlei Hobohm Natalello Giloth hat kürzlich ein weiteres Unternehmen erfolgreich bei der Klärung eines Exits aus einem Franchisevertrag beraten. Im Mittelpunkt der Beratung stand die Untersuchung von Pflichtverletzungen seitens des Franchisegebers und die Frage, ob diese eine Beendigung des Franchisevertrages rechtfertigen.

Was ist ein Franchisevertrag?

Ein Franchisevertrag ist ein rechtliches Bindeglied zwischen einem Franchisegeber und einem Franchisenehmer. Der Franchisegeber gewährt dem Franchisenehmer das Recht, sein Geschäftskonzept, seine Marke und seine Produkte oder Dienstleistungen zu nutzen. Im Gegenzug verpflichtet sich der Franchisenehmer zur Zahlung von Lizenzgebühren und zur Einhaltung bestimmter betrieblicher Richtlinien und Standards, die im Franchisevertrag festgelegt sind.

Vorteile eines Franchisevertrags

Franchiseverträge bieten zahlreiche Vorteile sowohl für Franchisegeber als auch für Franchisenehmer:

1. Bewährtes Geschäftsmodell: Der Franchisenehmer profitiert von einem erprobten und oft erfolgreichen Geschäftskonzept.
2. Markenbekanntheit: Die Nutzung einer etablierten Marke kann den Einstieg in den Markt erheblich erleichtern und den Kundenstamm schneller wachsen lassen.
3. Unterstützung und Schulung: Franchisegeber bieten in der Regel umfassende Schulungen und laufende Unterstützung, um den Erfolg des Franchisenehmers zu gewährleisten.
4. Marketing und Werbung: Zentral gesteuerte Marketingstrategien und Werbekampagnen des Franchisegebers können die Reichweite und Sichtbarkeit des Geschäfts erhöhen.

Nachteile eines Franchisevertrags

Trotz der vielen Vorteile können Franchiseverträge auch einige Nachteile mit sich bringen:

1. Eingeschränkte Autonomie: Franchisenehmer müssen sich an die Vorgaben des Franchisegebers halten und haben wenig Spielraum für eigene Entscheidungen.
2. Gebühren und Abgaben: Neben den anfänglichen Lizenzgebühren müssen laufende Gebühren und Abgaben gezahlt werden, die den Gewinn des Franchisenehmers schmälern können.
3. Abhängigkeit vom Franchisegeber: Der Erfolg des Franchisenehmers ist stark an die Leistung und das Ansehen des Franchisegebers gebunden.
4. Vertragsbindung: Franchiseverträge sind oft langfristig und schwer zu kündigen, was ein finanzielles Risiko darstellen kann, wenn das Geschäft nicht wie erwartet läuft.

Beratung durch Hobohm Natalello Giloth

In dem aktuellen Fall hat die Kanzlei Hobohm Natalello Giloth eingehend geprüft, ob Pflichtverletzungen des Franchisegebers vorliegen, die eine vorzeitige Beendigung des Franchisevertrages rechtfertigen. Hierbei wurden Aspekte wie die Nichteinhaltung von vertraglich vereinbarten Unterstützungsleistungen, unzureichende Marketingmaßnahmen und mögliche Verstöße gegen Wettbewerbsregelungen analysiert.

Dank der fundierten rechtlichen Beratung durch Hobohm Natalello Giloth konnte das betroffene Unternehmen erfolgreich aus dem Franchisevertrag austreten und sich auf eine neue geschäftliche Ausrichtung konzentrieren.

Die Anwaltskanzlei Hobohm Natalello Giloth steht Unternehmen in ähnlichen Situationen jederzeit mit ihrer Expertise zur Seite und unterstützt bei der Durchsetzung der Rechte und Interessen ihrer Mandanten. Wenn Sie Fragen zu Franchiseverträgen oder anderen vertragsrechtlichen Themen haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.

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