Litigation / Versicherungsrecht: Kanzlei Hobohm & Kollegen gewinnt Rechtstreit im Zusammenhang mit dem Bestand einer Berufsunfähigkeitsversicherung vor dem Landgericht Mainz
Die Kanzlei Hobohm & Kollegen konnte in einer weiteren versicherungsrechtlichen Angelegenheit einen Sieg vor dem Landgericht Mainz erzielen.
Inhaltlich ging es in dem Rechtstreit vor dem Landgericht Mainz um eine Berufungsunfähigkeitsversicherung. Bei der Mandantin wurde eine schwere neurologische Erkrankung festgestellt, die dazu führte, dass die Mandantin ihrer gelernten Tätigkeit nicht mehr nachgehen konnte.
Die Mandantin hatte eine Berufungsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen und meldete die Erkrankung unter Beifügung der ärztlichen Unterlagen ihrer Versicherung.
Die Versicherung beantragte daraufhin Akteneinsicht bei allen behandelnden Ärzten und unterstellte der Mandantin eine arglistige Täuschung bei Abschluss der Versicherung, da Vorerkrankungen verschwiegen worden seien. Inhaltlich ging es dabei um Erkrankungen, die in keinem Zusammenhang mit dem Versicherungsfall standen, jedoch für die Versicherung ein vermeintlich geeigneter Grund waren die Versicherung fristlos zu kündigen.
Hiergegen hat sich die Kanzlei Hobohm & Kollegen erfolgreich zur Wehr gesetzt.
Der prozessrechtlichen Abteilung der Kanzlei Hobohm & Kollegen gelang es dabei gerichtlich klären zu lassen, dass die Versicherung an dem Vorwurf der arglistigen Täuschung nicht mehr festhalten darf. Zudem gelang der Kanzlei der Nachweis, dass ein Versicherungsfall vorliegt, die Mandantin also tatsächlich berufungsunfähig erkrankt ist.
Im Rahmen der gerichtlichen Entscheidung vor dem Landgericht Mainz wurde dementsprechend festgestellt, dass die streitgegenständliche Versicherung zu unveränderten Bedingungen fortbesteht. Zudem wurde die Versicherung verurteilt, die Versicherungsleistungen rückwirkend zu zahlen.