alla hopp! – Anlage : Verwaltungsgericht hebt Baugenehmigung auf

alla hopp! – Anlage: Verwaltungsgericht hebt Baugenehmigung auf

In einem Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße – von welchem auch die Rheinpfalz und der Mannheimer Morgen berichteten – vertrat die Anwaltskanzlei Hobohm und Kollegen Anwohner bei einem sogenannten Drittwiderspruch gegen eine Baugenehmigung.

Sowohl die Mandanten, als auch die Kanzlei Hobohm & Kollegen schätzen den Einsatz der Dietmar Hopp Stiftung bei der Errichtung von Begegnungs- und Bewegungsanlagen. Im konkreten Fall wurden jedoch die Belange der Nachbarschaft, insbesondere im Bereich der Lärmimmissionen nicht hinreichend berücksichtigt.

Nachdem außergerichtliche Bemühungen scheiterten wandten sich die Kläger, vertreten durch die Kanzlei Hobohm & Kollegen, an das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße.
Das Verwaltungsgericht ist dabei der Argumentation der Anwaltskanzlei Hobohm gefolgt und hat dementsprechend mit Urteil vom 17. Juli 2020 die von der Kreisverwaltung Bad Dürkheim erteilte Baugenehmigung für die alla hopp! – Anlage in Grünstadt aufgehoben.

Wünschen auch Sie eine Beratung im öffentlichen Recht?

Die Kanzlei Hobohm & Kollegen berät Sie gern.

Rechtsanwalt Hobohm Natalello Giloth

 
a