Rechtsvertretung von Weingütern

Hobohm & Kollegen: Die spezialisierte Kanzlei für Ihr Weingut

Rheinhessen und der Rheingau gehören bekanntlich zu einer der besten Weinbaugebiete Deutschlands. Rheinhessen ist mit seinen mehr als 27.000 ha Rebfläche das größte deutsche Weinbaugebiet. Der Rheingau gehört wiederum im Bereich Riesling-Anbau zu eines der berühmtesten Anbaugebiete Deutschlands.

Mit den Kanzleistandorten in Mainz und Alzey ist die Kanzlei Hobohm für im Rheingau und in Rheinhessen ansässige Winzer gut erreichbar.
Es ist daher selbstredend, dass die Anwaltskanzlei Hobohm & Kollegen seit Jahrzehnten Winzer bei allen rechtlichen Belangen beraten.
Die Rechtsberatung von Weingütern ist dabei meist von folgenden Rechtsfragen geprägt:

  • Arbeitsrecht
  • Handelsrecht (Geltendmachung von Forderungen)
  • Verwaltungsrecht
  • Weinrecht
  • Nachfolgeplanung / Gesellschaftsrecht

Die langjährige Erfahrung hat gezeigt, dass die Beratung in den tiefen des Weingesetzes, welches sich unter anderem mit den Klassifizierungen an Hand des Zuckergehaltes des Mostes (in Grad Oechsle) auseinandersetzt, in der täglichen Beratung sogar einen eher untergeordneten Stellenwert einnimmt.

Tatsächlich haben sich die Anwälte der Kanzlei Hobohm & Kollegen aus Alzey und Mainz zuletzt viel mit arbeitsrechtlichen und handelsrechtlichen Fragestellungen bei größeren Weingütern auseinandergesetzt.

Darüber hinaus beschäftigten sich die Anwälte mit verwaltungsrechtlichen Fragestellungen, wenn es um die Umgestaltung oder Umnutzung von Anbauflächen geht. Darüber hinaus standen zuletzt mehrere Hofübergaben an, bei denen für den Einzelfall den Interessen aller Beteiligten gerecht werdende Lösungen für den Betriebsübergang vereinbart wurden.

Für Winzer bietet die Kanzlei Hobohm & Kollegen an den Standorten in Mainz und Alzey ein interessantes Beratungskonzept an.

Neben der klassischen Rechtsberatung ist es möglich, mit der Kanzlei in einen Rahmenvertrag einzutreten, der die dauerhafte Betreuung durch die Kanzlei sicherstellt.

Der Rahmenvertrag mit der Kanzlei Hobohm & Kollegen sieht vor, dass an den Standorten Alzey und Mainz jeweils Anwälte „auf Zuruf“ für den Winzer zur Verfügung stehen. Der Winzer wiederum zahlt nur den tatsächlichen Bedarf an Hand eines zuvor vereinbarten Stundensatzes. Der Winzer selbst hat damit einen eigenen Rechtsanwalt auf Abruf, der entweder ad hoc die Anfrage telefonisch beantwortet oder organisiert, dass die Anfrage in der Kanzlei durch einen jeweiligen Spezialisten beantwortet wird. Der Rahmenvertrag sieht für den Winzer keine Fixkosten vor und keine Kündigungsfristen.

Haben auch Sie als Winzer Interesse an einer Rechtsberatung durch unsere Anwälte in Mainz und Alzey? Kontaktieren Sie uns gern.