Arbeitsrechtliche Beratung von Unternehmen in Zeiten von Corona

Arbeitsrechtliche Beratung von Unternehmen in Zeiten von Corona

Die Kanzlei Hobohm & Kollegen bietet Unternehmen eine umfassende Beratung. Gerade im arbeitsrechtlichen Bereich hat die Coronakrise eine Vielzahl von Fragen aufgeworfen.

Einführung der Kurzarbeit

Mit Beginn der Coronakrise stellten sich insbesondere Fragestellungen im Bereich Kurzarbeit. Die Kanzlei Hobohm & Kollegen hat für Mandanten dabei den notwendigen rechtlichen Rahmen geschaffen.

Regelmäßige Aktualisierung der Arbeitsvertragsmuster

Im Zusammenhang mit der Coronakrise wurden uns diverse Arbeitsverträge unserer Mandanten vorgelegt.  Hierbei fiel auf, wie wichtig es ist, die bei Arbeitsverträgen verwendeten Muster regelmäßig aktualisieren zu lassen.

Viele Mandanten verwendeten mittlerweile unzulässige Regelungen im Zusammenhang mit Freiwilligkeitsvorbehalten bei Bonuszahlungen.

Man sollte bedenken, dass die arbeitsrechtliche Praxis stark richterrechtlich geprägt ist und daher ständigen Veränderungen unterzogen ist.

Betriebsbedingte Kündigungen

Bei vielen Unternehmen stellte sich zudem erheblicher Beratungsbedarf im Zusammenhang mit betriebsbedingten Kündigungen.

Die Kanzlei Hobohm & Kollegen hat im Einzelfall geprüft, ob die Voraussetzungen für eine wirksame betriebsbedingte Kündigung vorliegen.

Mobiles Arbeiten

Die Coronakrise ist für Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine sehr herausfordernde Situation.

 Die Covid-19 Krise hat jedoch bei vielen Arbeitgebern auch dazu geführt, dass die Einführung moderner Beschäftigungsmöglichkeiten auch für die Zeit nach der Krise geprüft wurde.

Hierbei ist zu bedenken, dass im Rahmen einer bestehenden Beschäftigung grundsätzlich  der Arbeitgeber kein Recht hat über den privaten Wohnraum seiner Beschäftigten zu verfügen. Dementsprechend kann durch den Arbeitgeber grundsätzlich nicht einseitig „Home-Office“ angeordnet werden. Dennoch wird es den meisten Mitarbeitern während der Krise recht sein, von zu Hause zu arbeiten. Viele Mitarbeiter zeigten sich zudem auch für die Zeit nach der Krise offen für Konzepte wie „mobiles Arbeiten“.

Auch in diesem Zusammenhang können entsprechende Verträge ausgearbeitet werden.

Hat auch Ihr Unternehmen arbeitsrechtlichen Beratungsbedarf?

Die Kanzlei Hobohm & Kollegen steht Ihnen gern zur Verfügung.