Nießbrauchsdepot: Denkbare Wege der Nachfolgeplanung

Als Anwaltskanzlei aus Mainz haben wir kürzlich einer Mandantschaft bei der Erstellung eines Nießbrauchsdepots unterstützt. In diesem Blogbeitrag möchten wir Ihnen erklären, was ein Nießbrauchsdepot ist und welche steuerlichen Vorteile es bietet. Außerdem möchten wir Ihnen zeigen, dass dies eine sinnvolle Variante zur Übertragung von Anlagevermögen auf die Erben sein kann.

Ein Nießbrauchsdepot ist ein Depot, das auf den Namen des Erblassers läuft, aber mit einem Nießbrauch zugunsten eines oder mehrerer Erben belastet ist. Der Erblasser bleibt somit der Eigentümer des Depots, während die Erben die Erträge aus dem Depot erhalten. Dies hat den Vorteil, dass der Erblasser weiterhin über das Depot verfügen kann, z.B. durch Umschichtung oder Verkauf von Wertpapieren. Die Erben hingegen profitieren von den laufenden Einkünften aus dem Depot, z.B. durch Zinsen oder Dividenden.

Ein weiterer Vorteil eines Nießbrauchsdepots ist die steuerliche Optimierung. Durch die Übertragung des Nießbrauchs an die Erben wird der Wert des Depots für die Erbschaftsteuer gemindert. Die Höhe der Minderung hängt vom Alter des Erblassers und dem Zinssatz ab, der vom Finanzamt zugrunde gelegt wird. Je jünger der Erblasser und je höher der Zinssatz, desto größer ist die Minderung. Die Erben müssen außerdem keine Schenkungsteuer zahlen, da sie nur den Nießbrauch und nicht das Eigentum am Depot erhalten.

Ein Nießbrauchsdepot kann somit eine sinnvolle Variante zur Übertragung von Anlagevermögen auf die Erben sein, wenn der Erblasser weiterhin die Kontrolle über das Depot behalten möchte, aber gleichzeitig die Erben an den Erträgen beteiligen möchte. Dabei sollte jedoch beachtet werden, dass ein Nießbrauchsdepot nicht widerrufen werden kann und dass die Erben auch für eventuelle Verluste aus dem Depot haften.

Als Anwaltskanzlei aus Mainz beraten wir Sie gerne im Bereich der Nachfolge, neben der klassischen erbrechtlichen Beratung bei Erbauseinandersetzungen und Testamentserstellung auch komplexe steuerliche erbrechtliche Beratung unter Einbeziehung eines Steuerberaters. Wir helfen Ihnen gerne dabei, die optimale Lösung für Ihre individuelle Situation zu finden. Kontaktieren Sie uns gerne für ein unverbindliches Beratungsgespräch.

Die erbrechtliche Beratung unserer Kanzlei kann auch an unseren anderen Standorten in Frankfurt, Alzey und Kirchheimbolanden wahrgenommen werden. Digital stehen wir natürlich auch deutschlandweit für Beratungsgespräche zur Verfügung.