Arbeitsrecht: Neue Ampel-Regierung: Das ändert sich im Arbeitsrecht

Arbeitsrecht: Neue Ampel-Regierung: Das ändert sich im Arbeitsrecht

Die Regierungsmehrheit aus SPD, Grünen und FDP beabsichtigt einige arbeitsrechtliche Regelungen zu ändern. Vor dem Hintergrund des nun vorliegenden neuen Koalitionsvertrags fassen wir für Sie die vorgesehenen wesentlichen Änderungen im Bereich des Arbeitsrechts kurz zusammen:

Mindestlohn: Der Mindestlohn soll auf zwölf Euro angehoben werden.

Minijob: Die Verdienstgrenze bei geringfügig Beschäftigten soll von 420 EUR auf 520 EUR angehoben werden.

Homeoffice/Mobile Arbeit: Durch das „Mobile-Arbeits-Gesetz“ soll es einen Erörterungsanspruch über mobiles Arbeiten geben. Dem Wunsch eines Beschäftigten auf mobiles Arbeiten darf der Arbeitgeber soll der Arbeitgeber danach nur dann widersprechen können, wenn betriebliche Belange entgegenstehen. Mobiles Arbeiten soll innerhalb der gesamten Europäischen Union möglich sein.

Befristung: Zur Eindämmung von Kettenbefristungen soll die Befristung mit Sachgrund auf maximal sechs Jahre beschränkt werden.

Betriebliche Mitbestimmung: Die Betriebsratsarbeit soll digitalisiert werden. Zukünftig sollen Betriebsratswahlen auch online durchgeführt werden können.

Sie benötigen Unterstützung im Arbeitsrecht? Die Rechtsanwälte Hobohm & Kollegen sind eine auf das Arbeitsrecht spezialisierte Kanzlei mit Büros im Rhein-Main Gebiet (Frankfurt am Main und Mainz), Rheinhessen (Alzey) und der Pfalz (Kirchheimbolanden). Die Kanzlei steht bei allen arbeitsrechtlichen Fragestellungen Arbeitgebern als auch Arbeitnehmern und Betriebsräten kompetent zur Seite steht.