OLG sieht Mangel – Buy back Fahrzeug kein Werkswagen
OLG sieht Mangel – Buy back Fahrzeug kein Werkswagen Die Kanzlei Hobohm & Kollegen vertrat einen Mandanten vor dem OLG Koblenz. Inhaltlich ging es bei dem Verfahren – von dem auch das Handelsblatt, kfz-betrieb, Legal Tribune Online, juris, beck-online berichteten, um ein sogenanntes Buy Back Fahrzeug. Ein Buy Back Fahrzeug ist ein Fahrzeug, welches der Hersteller als Neufahrzeug an eine Leihwagenfirma verkauft und sich gleichzeitig verpflichtet, dieses nach einer vertraglich vereinbarten Zeit wieder
zurückzukaufen (Buy-Back). Das OLG Koblenz ist der Auffassung, dass derartige Autos nicht als „Werkswagen“ verkauft werden dürfen, da der Endverbraucher beim Begriff „Werkswagen“ berechtigterweise eine andere Erwartungshaltung haben dürfte.