Neue familienrechtliche Fälle in unserer Kanzlei durch den Ukraine-Krieg

Neue familienrechtliche Fälle in unserer Kanzlei durch den Ukraine-Krieg

Durch den Krieg und Leid in der Ukraine schicken viele Eltern ihre minderjährigen Kinder unbegleitet nach Deutschland. Die Eltern sind in diesen Fällen aus mehreren Gründen nicht in der Lage, die Kinder zu begleiten, z.B. weil sie in der Ukraine kriegswichtige Berufe ausüben, dort die allgemeine Versorgung sicherstellen oder beide beim Militär dienen. 

Durch die Trennung von Eltern und Kindern, können die Eltern die Sorge nicht mehr ausüben. Gleichwohl sind für die unbegleiteten Kinder und Jugendlichen in Deutschland nach der Flucht sehr viele wichtige Entscheidung von rechtlicher Relevanz zu treffen, z.B. die Anmeldung am neuen Wohnort, in der Schule, es müssen Anträge auf finanzielle Unterstützung gestellt werden, auch sind Maßnahmen der Gesundheitsfürsorge durchzuführen. 

In Fällen, in denen die Kinder allein, d.h. ohne einen Elternteil in Deutschland ankommen, stellt das örtlich zuständige Jugendamt am Zielort der Kinder Anträge beim Familiengericht mit dem Anliegen, dass die elterliche Sorge von den leiblichen in der Ukraine verbliebenen Eltern ruht und für die Kinder ein Vormund bestimmt wird. 

Rechtsanwältin Glaser wurde durch das Amtsgericht Alzey bisher in drei Sorgerechtsfällen Kindern/Jugendlichen als Verfahrensbeiständin beigeordnet. In Gesprächen mit den Jugendlichen stellte sich in allen drei Fällen heraus, dass sie zu Verwandten geflüchtet sind, die bereit waren, die Kinder aufzunehmen und die Vormundschaft für sie auszuüben. 

In teilweise sehr intensiven Gesprächen mit den Jugendlichen war viel von deren schlimmen Fluchterlebnissen zu erfahren (mehrtätige Flucht über viele Länder) aber auch von großer Dankbarkeit gegenüber den engagierten Menschen in Deutschland, die bereit waren sie zu empfangen und zu unterstützen. 

Darüber hinaus ist es ein Idealfall, wenn nahe Verwandte bereit sind, die Vormundschaft für die Jugendlichen zu übernehmen und kein Amtsvormund bestellt werden muss. 

Bleibt zu hoffen, dass alsbald eine politische Situation eintritt, die es den Eltern in der Ukraine erlaubt, wieder selbst die Sorge auszuüben.