LG Darmstadt: Gütliche Beilegung einer Gesellschafterstreitigkeit
In einem Rechtstreit vor dem LG Darmstadt – Kammer für Handelssachen – gelang es der Kanzlei Hobohm & Kollegen einen bereits länger anhaltenden Gesellschafterstreit vergleichsweise beizulegen.
Ein Gesellschafter einer GmbH beabsichtigte sich aus der Gesellschaft zurückzuziehen. Die partiarischen Anteilseigner konnten sich jedoch über den Abfindungsbetrag nicht einigen. Dies führte zu einer erheblichen Auseinandersetzung auf Gesellschafterebene.
Nachdem eine andere mittelständische Kanzlei bereits versuchte die Streitigkeit erfolglos gütlich beizulegen, wechselte der Mandant zur Kanzlei Hobohm & Kollegen.
Die Problematik an der Streitigkeit war, dass die Gegenseite die Geschäftsführerposition und die Gesellschafterstellung innehatte und der Mandant der Kanzlei Hobohm & Kollegen Gesellschafter der GmbH und lediglich angestellter Vertriebsleiter der GmbH war, folglich keine Geschäftsführerposition Inne hatte. Beim Wechsel in die Kanzlei Hobohm & Kollegen war der Mandant bereits vom Geschäftsführer als Vertriebsleiter entlassen worden.
Dies führte beim sozialversicherungsbefreiten Mandanten zu einer finanziell angespannten Situation, die dadurch erschwert wurde, dass die Gegenseite noch Darlehensverbindlichkeiten unseres Mandanten fällig stellte. Weiterhin blockierte die Gegenseite Gewinnausschüttungen.
Nach umfangreichen strategischen Überlegungen führte die Kanzlei Hobohm & Kollegen einen Gesellschafterbeschluss herbei, bei dem die Gegenseite als Geschäftsführer aus wichtigem Grund abberufen wurde.
Die Gegenseite wurde dabei auch nach Auffassung des Landgericht Darmstadt- Kammer für Handelssachen – wirksam als Geschäftsführer abberufen.
Dies erhöhte die Vergleichsbereitschaft der Gegenseite ungemein, sodass am Ende doch noch eine einvernehmliche Lösung in der von unserem Mandanten gewünschten Höhe erzielt werden konnte.