Gesellschaftsrecht: Start-up Unternehmen expandiert nach Österreich

Gesellschaftsrecht: Hobohm & Kollegen beraten Start-up bei Markteinführung in Österreich

Die Kanzlei Hobohm & Kollegen hat einen Schwerpunkt in der gesellschaftsrechtlichen Beratung von Unternehmen. Jüngst ist ein deutsches Startup an die Kanzlei herangetreten, da Sie Beratungsbedarf bei der Markeinführung und dem Vertrieb ihrer Software-App in Österreich hatten.

In dem Kontext wurde eine sogenannte „Offene Gesellschaft“ nach österreichischem Recht gegründet. Die Gesellschaftsform ähnelt der deutschen offenen Handelsgesellschaft, ist jedoch im Vergleich zur offenen Handelsgesellschaft auch für freie Berufe eine gangbare Rechtsform.

Wie im deutschen Gesellschaftsrecht können die Gesellschafter durch Gesellschaftsvertrag im Innenverhältnis weitgehend die Gesellschaft nach Gutdünken gestalten (§ 108 UGB). Eine Vertragsänderung ist hier wie dort mit Zustimmung aller Gesellschafter möglich.

Der von der Kanzlei Hobohm & Kollegen entworfene Gesellschaftsvertrag wird nun zum Firmenbuch des Sprengels (im Wesentlichen Gerichtsbezirke) zur Anmeldung geschickt (§§ 106,107 UGB).
Danach steht dem Markstart in Österreich nichts mehr im Wege.

Auch auf dem Wege wünschen wir den Mandanten eine erfolgreiche Expansion.

Haben auch Sie Beratungsbedarf im Zusammenhang mit gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen. Die Kanzlei Hobohm & Kollegen berät Sie gern bei allen Fragen des Gesellschaftsrechts. Gern stehen wir Ihnen mit unseren Anwälten an unseren Standorten in Frankfurt, Mainz, Worms (Osthofen), Kaiserslautern (Kirchheimbolanden) und Alzey zur Verfügung. Beratungsgespräche können aber darüber hinaus auch deutschlandweit per Videokonferenz oder telefonisch durchgeführt werden.