Nacktbilder – hohes Schmerzensgeld?

Wenn von einer Person Nacktbilder im Internet oder in Chatportalen, wie beispielsweise WhatsApp, verbreitet werden, stellt dies für die abgebildete Person eine erhebliche Belastung dar.

Wenn man davon erfährt, dass Nacktbilder im Internet oder sonst verbreitet werden, sollte man sich umgehend an einen mit dieser Materie erfahrene Anwaltskanzlei wenden. Nur durch schnelles und konsequentes Vorgehen kann versucht werden den Schaden so gering wie möglich zu halten. Neben einer Strafanzeige bei der Polizei empfiehlt es sich in aller Regel auch zivilrechtlich gegen die Person vorzugehen, die für die Verbreitung verantwortlich ist. Insoweit sollte einerseits der Anspruch auf Unterlassen und Löschung verfolgt werden und andererseits ein angemessenes Schmerzensgeld gefordert werden. Allerdings ist in jedem Einzelfall individuell zu entscheiden, wie das Opfer einer solchen Tat, die Weiterverbreitung und Löschung einerseits, aber auch eine Genugtuung andererseits erreicht.

So wurde beispielsweise in einem von unserer Kanzlei geführten Verfahren 5.000,00 € Schmerzensgeld vom Exfreund an unsere Mandantin gezahlt, da dieser, damals noch einvernehmlich angefertigte Bilder beim Sex, auf einem Chatportal verbreitet hatte.

Jedenfalls muss eine Weiterverbreitung so schnell wie möglich eingedämmt werden. Insoweit empfiehlt es sich auch an ebenfalls bekannte Empfänger von Bildern oder Videos heranzutreten, diese auf die Rechtsverletzung hinzuweisen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Da solches Bildmaterial oder Videos häufig in Gruppenchats verbreitet werden, können die Empfänger solcher Video- oder Bilddateien in diesen Fällen meistens ausfindig gemacht werden. Durch ein unverzügliches Herantreten an diese Personen, kann oftmals ein vollkommen unkontrolliertes Weiterverbreiten abgemildert oder verhindert werden. Dies wird bedauerlicherweise häufig übersehen.

In den Fällen ungewollter Verbreitung von Nacktaufnahmen wird der betroffenen Person neben dem Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch ein Schmerzensgeld zuzugestehen sein. Die Höhe hängt von einer Vielzahl von Umständen des Einzelfalles, wie beispielsweise der Anzahl der Bilder oder Videos, der Art der Verbreitung, der Identifizierbarkeit auf den Bildern und vielem mehr ab. Schlussendlich lässt sich die Höhe des Schmerzensgeldes darüber hinaus auch oftmals mit der Art der Verhandlungsführung erheblich beeinflussen. In der Praxis reichen die gezahlten Schmerzensgelder von einigen hundert bis zu mehreren tausend Euro.

Gerne beraten wir Sie zeitnah, wenn Sie von der ungewollten Veröffentlichung von Nacktbildern oder -videos betroffen sind.