BAG: Frauen haben Anspruch auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit!

In Deutschland verdienen Frauen im Durchschnitt 18 Prozent weniger pro Stunde als Männer. In Sachen Lohngerechtigkeit steht Deutschland damit europaweit auf den hinteren Rängen.

Frauen müssen für gleiche Arbeit den gleichen Lohn wie ihre männlichen Kollegen erhalten. Dies stellt das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 16. Februar 2023 klar und stärkt damit die Rechte von Frauen in Sachen Lohngleichheit.

Eine 44 Jahre alte Frau aus Dresden sah sich wegen ihres Geschlechts benachteiligt. Die Frau hatte erfahren, dass ein männlicher Kollege, der nur kurz vor ihr eingestellt worden war, deutlich mehr verdiente. Sie war im Vertrieb beschäftigt und erhielt zu Beginn ein vereinbartes monatliches Grundgehalt in Höhe von 3500 Euro. Wenige Wochen vor ihr hatte auch ein männlicher Kollege im Vertrieb angefangen. Diesem zahlte der Arbeitgeber jedoch ein Grundgehalt in Höhe von 4500 EURO.

Ihr Arbeitgeber begründete den großen Gehaltsunterschied damit, dass die Frau bei ihrer Einstellung schlechter verhandelt habe als ihr männlicher Kollege.

Mit dieser Argumentation hatte der Arbeitgeber vor dem Arbeitsgericht Dresden und dem Landesarbeitsgericht Sachsen Erfolg. Das Bundesarbeitsgericht sah dies jedoch anders und gab der Klage der Frau statt. Für das Bundesarbeitsgericht stellt ein besseres Verhandlungsgeschick kein objektives Kriterium für eine Ungleichbehandlung dar und begründet die Vermutung, dass die ungleiche Bezahlung auf das unterschiedliche Geschlecht zurückzuführen ist.

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