Sogenannte Blitzer-Apps und Radarwarnkarten für Navigationssysteme erfreuen sich in Deutschland großer Beliebtheit. Die Apps oder Erweiterungen warnen kurz vor dem Erreichen eines dauerhaft aufgestellten Blitzers oder -im Falle von Meldungen durch die Nutzer- auch vor mobilen Radarfallen.
Sind die Nutzung solcher Apps für das Handy beziehungsweise Erweiterungen für das Navigationsgerät verboten?
Die Straßenverkehrsordnung untersagt in § 23 Abs. 1c StVO dem Fahrzeugführer die Verwendung und sogar das Mitführen solcher Smartphones mit aktivierter Blitzerapp oder Navigationsgeräten mit entsprechender Erweiterung.
Es gibt mittlerweile (seit 07.02.2023) eine Entscheidung des OLG Karlsruhe (2 Orbs 35 Ss 9/23), dass die App-Nutzung auch für den Beifahrer und die anderen Fahrzeuginsassen verbietet. Dies war zuvor eher eine „Grauzone“. Das Gericht schränkt die Entscheidung nur dahingehend ein, dass der Fahrzeugführer die Nutzung gebilligt haben muss. Hiervon wird jedoch in den meisten Fällen auszugehen sein. Nach unserer Ansicht spätestens dann, wenn die App betrieben wird, der Fahrzeugführer dieses bemerkt und nicht die Deaktivierung fordert.
Aktuell erlaubt ist lediglich der grundsätzliche Besitz einer solchen App, daher sind entsprechende Angebote noch immer zahlreich zu finden. Sobald Fahrer oder Beifahrer davon Gebrauch machen, wird jedoch der Bereich der Legalität verlassen.
Es drohen in Deutschland 75 Euro Bußgeld zzgl. 28,50 Euro Gebühren und Auslagen nebst der Verhängung eines Punktes im Fahreignungsregister.
Ein Polizeibeamter dürfte sogar -sofern ein entsprechender Anfangsverdacht vorliegt- das Smartphone daraufhin prüfen, ob eine entsprechende App im Hintergrund aktiviert ist.
Im rechtlich legalen Rahmen kann man von solchen Hilfsmitteln nur dergestalt Gebrauch machen, in dem noch vor Fahrtantritt die Route geprüft wird. Dann kann man sich Punkte an denen geblitzt wird merken oder notieren. Anschließend könnte die Fahrt mit deaktivierter App angetreten werden.
Radiomeldungen von Blitzern bleiben weiterhin erlaubt, da hierbei alle Verkehrsteilnehmer, die den Sender gerade hören, informiert werden und der Standort des Hörers keine Rolle spielt. Die GPS- oder sonst standortbasierten Apps und Geschwindigkeitswarner hingegen, warnen abhängig vom aktuellen Aufenthaltsort des Nutzers.
Bitte beachten Sie, dass die Strafen bei Fahrten ins Ausland wesentlich höher sein können, so wird beispielsweise in Italien das Gerät beschlagnahmt und 800 Euro Geldbuße verlangt. In Belgien droht sogar Haftstrafe.