EINER DER FÜhrenden KanzleiEN für HANDELSRECHT UND GESELLSCHAFTSRECHT IN RHEINLAND-Pfalz

Die bereits im Jahr 1959 gegründete Kanzlei gehört mit dem Team Rund um Rechtsanwalt Dr. André Natalello zu einer der führenden Kanzleien für Wirtschaftsrecht in Mainz und Umgebung.

ANWALT FÜR HANDELS- und GESELLSCHAFTSRECHT

HANDELSRECHT

Das Handelsrecht behandelt alle Fragen der besonderen Rechtsbeziehung zwischen Kaufleuten. So beschäftigt sich das Handelsrecht beispielsweise mit Fragestellungen rund um Handelsvertreter oder Makler.

Die Kanzlei berät im handelsrechtlichen Bereich bei der Erstellung von Verträgen jeglicher Art. Ein besonderer Schwerpunkt hat die Kanzlei im Handelsrecht jedoch im Bereich außergerichtlicher und gerichtlicher Streitbeilegung.

Die Kanzlei verfügt mit den Rechtsanwälten Dr. André Natalello und Sinem Tükek über prozesserfahrene Anwälte, die bereits für diverse Großunternehmen Forderungen erfolgreich gerichtlich durchsetzen konnten. Gern beraten wir auch Sie bei Ihren handelsrechtlichen Streitigkeiten. Die Tätigkeit der Kanzlei reicht dabei von versteckter Beratung im Hintergrund zu einer umfassenden Beratung im Vordergrund.

GESELLSCHAFTSRECHT

Im Bereich Gesellschaftsrecht beschäftigen wir uns mit der rechtlichen Organisation Ihres Unternehmens. Hierbei stellen sich häufig Fragen im Hinblick auf die geeignete Gesellschaftsform über Fragen der Vertretung Ihres Unternehmens nach außen bis hin zu Umwandlungen, Verschmelzungen oder Liquidation von Gesellschaften. In den letzten Jahren beschäftigte uns auch immer wieder die Trennung von Gesellschaften.

Typische Fragestellungen im Gesellschaftsrecht sind auch der Verkauf und Kauf von Unternehmensanteilen (M&A-Transaktionen), die Vorbereitung und Durchführung von Gesellschafterversammlungen und die Gestaltung und Änderung von Satzungen.

 

REFERENZEN

  • Post-Joint Venture Streitigkeit vor dem Landgericht Mainz (Streitwert: 11.500.000 €) 
  • Durchsetzung von Werkansprüchen vor dem LG Frankfurt und OLG Frankfurt (Streitwert: über 3.500.000 €)
  • IT-Streitigkeit vor dem Landgericht Mainz wegen Verletzung einer Exklusivitätsvereinbarung (Vergleich: 800.000 € netto)
  • Geltendmachung von Gewährleistungsrechten im Anlagenbau (Auftragswert über 3.000.000 €)
  • Entwurf von Werkverträgen für Unternehmen aus der Verpackungsindustrie (Auftragswert über 150.000 €)
  • Händlerregress wegen Auslieferung von Waren ohne CE-Kennzeichnung (Forderung über 75.000 €)
  • Geltendmachung von Ansprüchen – Branche: Transport (Forderung über 1.000.000 €)
  • Fertigung von Lizenzverträgen für IT-Unternehmen
  • Trennung von Gesellschaftern GmbH
  • Liquidation Gmbh & Co KG
  • Abspaltung in der GmbH
  • Gründung GbR
  • Beschlussfassung über Geschäftsführerregress
  • diverse M&A-Deals
  • qualifizierter Anteilstausch unter Absicherung der GmbH-Geschäftsführerposition

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