Verwaltungsrecht

Anwaltskanzlei für Verwaltungsrecht

Rechtsanwalt für Verwaltungsrecht in Alzey, Frankfurt am Main, Mainz, Kirchheimbolanden und Osthofen

Die Kanzlei Hobohm und Kollegen vertritt Sie im Rechtsgebiet Verwaltungsrecht, welches ein wesentliches Teil des öffentlichen Rechts darstellt.

Kennzeichnend für das Verwaltungsrecht ist die Rechtsbeziehung zwischen Bürger und Staat. Zum Verwaltungsrecht zählen Bereiche wie beispielsweise das Umweltrecht, das Schulrecht oder das öffentliche Baurecht.

Bei der Rechtsberatung im Bereich Verwaltungsrecht stehen wir Ihnen von der Beratung bis hin zur Prozessführung engagiert zu Seite.

Die Aufgabe unserer Anwälte ist hierbei die behördlichen Maßnahmen zu überprüfen und falls rechtlich geschützte Güter unserer Mandantinnen und Mandanten verletzt werden, fristgemäß Widerspruch einzulegen.

 

Öffentliches Baurecht:

Das öffentliche Baurecht beschäftigt sich unter anderem mit der behördlichen Zulassung von Bauvorhaben. Inwieweit ein Vorhaben genehmigungsfähig ist, richtet sich im Wesentlichen nach den Bestimmungen der landesrechtlichen Bauordnung und den Bestimmungen des Baugesetzbuches. Hierbei wird zum einen nach der Art des Vorhabens unterschieden. So existieren Bauwerke, die aufgrund landesrechtlicher Vorschriften keiner Baugenehmigung bedürfen. Dies heißt aber nicht, dass das Bauwerk nach Belieben errichtet werden muss. Vielmehr entfällt ausschließlich das vorherige Genehmigungserfordernis. Sofern eine Baugenehmigung erforderlich ist, ist für die Genehmigungsfähigkeit häufig maßgeblich, ob es sich um ein Vorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplans handelt, ob das Vorhaben in einer im Zusammenhang bebauten Ortsteile angedacht ist, oder ob das Vorhaben im Außenbereich steht. Unser Rechtsanwalt für Verwaltungsrecht ist Experte darin zu überprüfen, inwieweit Ihr Eigenes Bauvorhaben oder das Bauvorhaben des Nachbarn den Bestimmungen des Baurechts entspricht.

 

Hochschulrecht:

Im Bereich des Hochschulrechts beschäftigt sich die Kanzlei ausschließlich mit Prüfungsanfechtungen im Zusammenhang mit der juristischen Staatsprüfung. Auch wenn in diesem Bereich der Ermessensspielraum des Korrektors erheblich ist, sodass insgesamt die Erfolgsaussichten von Prüfungsanfechtungen prozentual nicht hoch sind, gelang es der Kanzlei in der Vergangenheit die Bewertungen von Staatsexamina erfolgreich anzufechten. Hierfür ist regelmäßig eine tiefe inhaltliche Auseinandersetzung mit den verfassten Klausuren erforderlich. Im Rahmen der Überprüfung wird geprüft, inwieweit der Korrektor unzulässigerweise vertretbares als unvertretbar qualifiziert hat. Darüber hinaus wird überprüft, inwieweit die Korrektur in sich schlüssig ist. Die Bearbeitungen von Prüfungsanfechtungen innerhalb der Kanzlei erfolgt von Rechtsanwalt Dr. jur. André Natalello und Julian Junker, die in beiden Staatsexamina als einer der Landesbesten abgeschnitten haben. Beide Juristen sind sich dabei bewusst, dass die Staatsexamensergebnisse zum Teil auch von Glück und der Willkür der Korrektoren abhängen und dass die Ergebnisse kein Spiegelbild der juristischen Fähigkeiten sind. Dennoch haben beide Juristen eine hohe Begabung im Bereich der Klausurverfassung, was bei der Überprüfung von Korrekturen von großem Nutzen ist.

 

Referenzen:

  • Erfolgreiche Vertretung gegen die unzulässige Erhebung von Ausbaubeiträgen (Streitwert >40.000 €)
  • Erfolgreiche Klage gegen die Baugenehmigung der Alla-Hopp-Anlage in Grünstadt (Drittwiderspruchsklage)
  • Erfolgreiche Untätigkeitsklage wegen Gebührenbescheid über Anschlusskosten
  • Erfolgreiche Klage im Bereich des Wehrrechts wegen Ermessensfehler bei der Auswahlentscheidung
  • Erfolgreiche Durchsetzung von Baugenehmigungsverfahren
  • Erfolgreiche Abwehr von Maulkorbanordnungen gegenüber Hunden
  • Erfolgreiche Prüfungsanfechtung / Fehlerhafte Beurteilung von Klausuren im ersten juristischen Staatsexamen